20Und der Priester soll’s vor dem HERRN schwingen. Das ist der heilige Anteil für den Priester samt der Brust des Schwingopfers und der Keule des Hebopfers. Danach darf der Geweihte Wein trinken. (2Mo 29,23; 2Mo 29,27)
20Und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN; es ist dem Priester heilig samt der Brust des Schwingopfers und samt dem Schenkel des Hebopfers. Und danach kann der Nasiräer[1] Wein trinken. (2Mo 29,27; 3Mo 7,32)
20Dann nimmt er es wieder zurück, hält es in Richtung des Altars hoch und schwingt es hin und her, um zu zeigen, dass es mir, dem HERRN, gehören soll. Dieses heilige Schwingopfer behält der Priester. Er bekommt außerdem als seinen Anteil die Brust und einen Schenkel des Friedensopfers, die er ebenfalls hin- und herschwingt. Wenn die Opfer dargebracht sind, darf der Geweihte wieder Wein trinken.
20Und der Priester soll sie als Webopfer vor dem HERRN weben. Das ist als heilig für den Priester bestimmt, samt der Brust des Webopfers und dem Schenkel des Hebopfers. Danach darf der Nasiräer Wein trinken. (2Mo 29,27; 3Mo 8,26)
20Und der Priester soll sie vor dem HERRN als Weihegabe hin und her schwingen, es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Und danach darf der Geweihte wieder Wein trinken. (2Mo 29,27; 3Mo 7,34)
20Darauf nimmt er die Opfergaben selbst in die Hand, um sie symbolisch dem HERRN zu übereignen. Sie sind dem HERRN geweiht und gehören dem Priester, genauso wie die Brust und die Hinterkeule, die ihm ordnungsgemäß zustehen. Danach darf der Geweihte wieder Wein trinken.
20Anschließend nimmt der Priester die Gaben wieder zurück und bietet sie dem HERRN als Schwingopfer dar. Sie werden den Priestern übereignet[1] samt dem Bruststück und der Keule, die ihnen ohnehin als fester Anteil zustehen[2]. Nachdem all diese Opfer dargebracht wurden, darf die geweihte Person wieder Wein trinken. (2Mo 29,27)
20Dann erhebt sie der Priester vor dem HERRN als Erhebungsopfer. Das ist eine heilige Gabe für den Priester, zusätzlich zur Widderbrust des Erhebungsopfers und zur Schenkelkeule des Hebeopfers. Danach dürfen die Nasiräer wieder Wein trinken. (2Mo 29,27; 3Mo 7,34; 4Mo 5,9; 4Mo 18,8)
20Danach soll der Priester die Gaben vor dem HERRN in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen. Sie sind dem HERRN geweiht und stehen dem Priester zu, genauso wie das Brust- und das Schenkelstück. Anschließend darf der Gottgeweihte wieder Wein trinken. (3Mo 7,28)
20Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.
20Sodann webe[1] der Priester dieses alles als Webeopfer vor dem HERRN: es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe samt der Webebrust und der Hebekeule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.«