19Und der Priester soll eine gekochte Vorderkeule von dem Widder nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll’s dem Geweihten auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat.
19Und der Priester nehme die gekochte Vorderkeule von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen und einen ungesäuerten Fladen aus dem Korb und lege sie auf die Hände des Nasiräers[1], nachdem er ⟨das Zeichen⟩ seiner Weihe abgeschoren hat.
19Wenn dies geschehen ist, holt der Priester eine gekochte Schulter des Schafbocks, einen Kuchen und ein Fladenbrot aus dem Korb und legt alles in die Hände des Geweihten.
19Und der Priester soll von dem Widder die gekochte Vorderkeule nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einen ungesäuerten Fladen und soll es dem Nasiräer auf die Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat. (2Mo 29,23; 3Mo 8,31)
19Der Priester aber soll von dem Widder das gekochte Schulterstück nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einen ungesäuerten Fladen und es auf die Hände des Geweihten legen, nachdem dieser sein geweihtes Haar hat scheren lassen.
19Dann legt der Priester ein gekochtes Stück von der Schulter des Schafbocks zusammen mit einem Ringbrot und einem Fladenbrot aus dem Korb in die Hände des Geweihten.
19Nachdem dies geschehen ist, nimmt der Priester eines der inzwischen gekochten Schulterstücke des Schafbocks sowie aus dem Korb je ein ungesäuertes Ringbrot und ein ungesäuertes Fladenbrot und legt sie dem Geweihten in die Hände.
19Nachdem sie sich das Nasiräerhaar abgeschnitten haben, nimmt der Priester den gekochten Vorderschenkel des Widders, einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einen ungesäuerten Brotfladen und legt es den Nasiräern auf die Hände.
19Der Priester soll einen ungesäuerten Kuchen und einen ungesäuerten Brotfladen aus dem Korb nehmen und beides zusammen mit der gekochten Schulter des Widders dem Gottgeweihten in die Hände legen, nachdem dieser sein geweihtes Haar geschoren hat.
19Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde.
19Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege dies alles dem Nasiräer auf die Hände, nachdem dieser sich das geweihte Haar abgeschoren hat.