9Da wurden gerufen des Königs Schreiber zu jener Zeit im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am dreiundzwanzigsten Tage, und es wurde geschrieben, wie Mordechai gebot, an die Juden und an die Satrapen[1], Statthalter und Obersten in den Provinzen von Indien bis Kusch, in hundertsiebenundzwanzig Provinzen, einer jeden Provinz in ihrer Schrift, einem jeden Volk in seiner Sprache und auch den Juden in ihrer Schrift und Sprache.
9So wurden denn in jener Zeit, ⟨nämlich⟩ im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am 23. ⟨Tag⟩ desselben die Schreiber des Königs gerufen. Und es wurde nach allem, was Mordechai befahl, an die Juden geschrieben und an die Satrapen und die Statthalter und die Obersten der Provinzen von Indien bis Kusch, 127 Provinzen, in der Schrift jeder einzelnen Provinz und in der Sprache jedes einzelnen Volkes; ebenso an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. (Est 1,1; Est 1,22)
9Am 23. Tag des 3. Monats, des Monats Siwan, ließ Mordechai die Schreiber des Königs rufen. Sie mussten genau nach seiner Anweisung einen Erlass aufsetzen, der an die Juden im ganzen Reich gerichtet war, an die Fürsten und Statthalter sowie an die höchsten Beamten der 127 Provinzen von Indien bis Äthiopien. Jede Volksgruppe sollte das Schreiben in ihrer eigenen Schrift und Sprache erhalten, auch die Juden.
9Da wurden die Schreiber des Königs zu jener Zeit berufen, im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am dreiundzwanzigsten Tag desselben. Und es wurde geschrieben, ganz wie Mordechai gebot, an die Juden und an die Satrapen und Statthalter und Fürsten der Provinzen von Indien bis Äthiopien, nämlich 127 Provinzen, jeder Provinz in ihrer Schrift, und jedem Volk in seiner Sprache, auch an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. (Est 1,22; Est 3,12)
9Und damals, im dritten Monat, das war der Monat Siwan, an seinem Dreiundzwanzigsten, wurden die Schreiber des Königs gerufen, und genau wie Mordochai es befahl, wurde ein Schreiben aufgesetzt für die Juden und die Satrapen und die Statthalter und für die Fürsten in den Provinzen, von Hoddu bis Kusch, hundertsiebenundzwanzig Provinzen, für Provinz um Provinz in je ihrer Schrift und für Volk um Volk in je seiner Sprache und für die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. (Est 1,1; Est 1,22)
9Mordechai ließ die Schreiber des Königs zusammenrufen – es war am 23. Tag des 3. Monats, des Monats Siwan – und diktierte ihnen einen Erlass an die Juden im ganzen Reich sowie an die Reichsfürsten und die Statthalter und obersten Beamten aller 127 Provinzen von Indien bis Äthiopien, jeweils in der Schrift und Sprache des betreffenden Landes und auch für die Juden in ihrer eigenen Schrift und Sprache. (Est 1,22; Est 3,12)
9Da rief man die königlichen Schreiber; es war der dreiundzwanzigste Tag im dritten Monat, dem Monat Siwan. Und so, wie es Mordechai befahl, wurde zugunsten der Juden ein schriftlicher Erlass herausgegeben und an die Satrapen, Statthalter und Fürsten der hundertsiebenundzwanzig Provinzen von Indien bis Kusch geschickt, für jede einzelne Provinz in ihrer eigenen Schrift und für jedes einzelne Volk in seiner eigenen Sprache, und an die Juden in ihrer Schrift und ihrer Sprache.
9Also wurden am 23. Tag des dritten Monats, des Monats Siwan[1], die Schreiber des Königs zusammengerufen. Nach dem Diktat Mordechais schrieben sie an die Juden und an die Satrapen[2], Statthalter und Provinzverwalter der 127 Provinzen von Indien bis nach Kusch[3]. Der Erlass wurde in den jeweiligen Landessprachen und -schriften, einschließlich der der Juden, aufgeschrieben. (Est 1,1; Est 3,12)
9So wurden damals – es war am 23. Juni[1] – die Schreiber des Königs gerufen. Mordechai diktierte ihnen einen Erlass an die Juden und die Satrapen, die Statthalter und die Fürsten der Völker in allen 127 Provinzen von Indien bis Nubien. Er wurde jeweils in der Schrift und Sprache des einzelnen Volkes abgefasst und auch für die Juden in ihrer eigenen Schrift und Sprache.
9So wurden denn damals – es war am dreiundzwanzigsten Tage des dritten Monats, d.h. des Monats Siwan – die königlichen Staatsschreiber berufen, und es wurde genau nach der Anweisung Mardochais in betreff der Juden an die Landpfleger und Statthalter und Fürsten der hundertundsiebenundzwanzig Provinzen von Indien bis Äthiopien, und zwar einer jeden Provinz mit ihrer Schrift und einem jeden Volke in seiner Sprache, geschrieben, auch an die Juden mit ihrer Schrift und in ihrer Sprache;