12dass er sich dem HERRN weihe, solange sein Gelübde währt. Und er soll ein einjähriges Lamm bringen als Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst gewesen sein, weil seine Weihe ungültig geworden war.
12Und er soll die Tage seiner Weihe ⟨nochmals⟩ für den HERRN weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorigen Tage aber sind verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist.
12Dann soll der Geweihte ein einjähriges Lamm zur Vergebung seiner Schuld opfern. Die Zeit, die er mir versprochen hat, muss nun noch einmal von vorn beginnen. Die Tage vorher zählen nicht, weil er sich durch die Verunreinigung entweiht hat.«
12und er soll dem HERRN [erneut] die Tage seines Gelübdes weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Aber die früheren Tage sind verfallen, weil seine Weihe verunreinigt worden ist. (3Mo 14,21; 3Mo 14,24)
12Dann soll er sich dem HERRN von neuem weihen für die Zeit seiner Weihe und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Die erste Zeit aber soll hinfällig sein, denn seine Weihe ist unrein geworden.
12Der Betreffende muss noch ein einjähriges Schaf als Wiedergutmachungsopfer darbringen und sich dann noch einmal für eine ebenso lange Zeit wie beim ersten Mal dem HERRN weihen. Die Zeit vor seiner Verunreinigung wird nicht auf sein Gelübde angerechnet.
12Die Weihezeit beginnt noch einmal von vorne.[1] Der Geweihte muss dem HERRN ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen und darf die bereits vergangenen Tage nicht auf sein Gelübde anrechnen, weil er sich während der Weihezeit verunreinigt hat.
12Sie soll sich dann dem HERRN für die Zeit, für die sie sich als Nasiräer verpflichtet hatte, von Neuem weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Die schon abgeleistete Zeit aber ist verfallen, da das Geweihte unrein geworden ist.
12Weil er sich in der Zeit seiner besonderen Weihe verunreinigt hat, zählen die vergangenen Tage nicht mehr. Er muss die Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, von diesem Tag an noch einmal ganz einhalten und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen.‹ (3Mo 5,6)
12Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer[1] bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist.
12und sich dem HERRN für die gelobte Zeit von neuem weihen, auch ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorige Zeit aber soll als verfallen gelten, weil seine Weihe unrein geworden war.«