11Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer darbringen und ihn entsühnen, weil er sich an einem Toten verunreinigt und dadurch versündigt hat. Dann soll er sein Haupt an demselben Tage von Neuem heiligen,
11Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern und Sühnung für ihn erwirken, weil er sich an einer Leiche[1] versündigt hat; und ⟨der Priester⟩ soll sein Haupt an diesem Tag ⟨wieder⟩ heiligen. (3Mo 5,7)
11Dieser bringt die eine Taube als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar. So erwirkt der Priester Sühne für den, der durch die Nähe eines Toten unrein geworden ist; noch am selben Tag soll der Priester ihn erneut weihen.
11Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern und Sühnung für ihn erwirken, weil er sich durch eine Leiche versündigt hat; und er soll so sein Haupt an demselben Tag heiligen, (3Mo 5,8; 4Mo 5,5)
11Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer darbringen und für ihn dafür Sühne erwirken, dass er sich des Toten wegen versündigt hat, und er soll sein Haupt an diesem Tag wieder heiligen.
11Der Priester opfert die eine als Sühneopfer und die andere als Brandopfer und bringt damit die Verschuldung gegenüber dem HERRN ins Reine. Gleichzeitig wird das nachwachsende Haar für geweiht erklärt.
11Der Priester bringt die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer dar. So erwirkt er Sühne für den Geweihten, der sich durch die Nähe zu einem Toten verunreinigt hat.[1] Noch am selben Tag soll der Priester ihn[2] erneut dem HERRN weihen.
11Der Priester richtet die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer her und erwirkt Sühne für die Person, die an der Leiche eine Sünde auf sich geladen hat; am selben Tag erklärt der Priester ihr Haupt wieder für heilig.
11Der Priester soll den einen Vogel als Sündopfer und den anderen als Brandopfer darbringen. Auf diese Weise soll er Wiedergutmachung für den Gottgeweihten schaffen, weil er wegen des Toten Schuld auf sich geladen hat. Der Gottgeweihte soll sich noch am selben Tag erneut dem HERRN weihen. (3Mo 5,7; 3Mo 12,6)
11Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer[1] darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen.
11Der Priester soll dann die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer herrichten und ihm so Sühne erwirken dafür, daß er sich an der Leiche (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt nochmals für geheiligt erklären