11Hat sein Vater keine Brüder, sollt ihr’s seinen nächsten Verwandten geben, die ihm angehören in seinem Geschlecht, damit sie es in Besitz nehmen. Das soll den Israeliten Gesetz und Recht sein, wie der HERR dem Mose geboten hat.
11Und wenn sein Vater keine Brüder hat, dann sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, der ihm aus seiner Sippe am nächsten steht, damit der es erbt. Und das soll für die Söhne Israel zu einer Rechtsordnung werden, wie der HERR dem Mose geboten hat.
11Hat der Vater keine Brüder, soll der nächste leibliche Verwandte aus der Sippe das Erbe erhalten.« Diese Vorschrift, die der HERR den Israeliten durch Mose mitgeteilt hatte, war von nun an geltendes Recht.
11Wenn aber sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil dem nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht geben, damit er es erbt. Das soll den Kindern Israels eine Rechtssatzung sein — so, wie der HERR es Mose geboten hat. (3Mo 25,25; 3Mo 25,49; Rut 3,12; Rut 4,1)
11Hat aber sein Vater keine Brüder, sollt ihr seinen Erbbesitz seinem nächsten leiblichen Verwandten aus seiner Sippe geben, und er soll ihn in Besitz nehmen. Und das soll für die Israeliten zu einer Rechtsbestimmung werden, wie der HERR es Mose geboten hat.
11Hat auch sein Vater keine Brüder, so fällt das Erbe dem Nächstverwandten aus seiner Sippe zu.‹ Dies soll bei den Israeliten gültiges Recht werden. Ich, der HERR, habe es angeordnet und dir gesagt.«
11Hat auch sein Vater keine Brüder, dann fällt das Erbe an den nächsten leiblichen Verwandten aus seiner Sippe. Ihm soll es gehören. Diese Ordnung soll für die Israeliten als verbindliches Recht gelten, so wie ich, der HERR, es Mose aufgetragen habe.‹«
11Hat sein Vater keine Brüder, dann gebt seinen Erbbesitz dem nächsten Verwandten aus seiner Sippe; er soll ihn erben. Das werde für die Israeliten zur Satzung und zum Rechtsentscheid, wie der HERR es Mose geboten hatte.
11Und wenn auch sein Vater keine Brüder hat, soll sein Erbe an seinen nächsten Verwandten in seiner Sippe fallen.‹ Diese Rechtsordnung gilt für die Israeliten, wie der HERR es Mose befohlen hat.« (4Mo 35,29)
11Hat auch sein Vater keine Brüder, dann fällt der Erbbesitz dem Nächstverwandten aus seiner Sippe zu. Das soll bei den Israeliten gültiges Recht werden, wie Jahwe es Mose befohlen hat."
11und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr seinen Erbbesitz seinem nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht geben, damit er ihn in Besitz nimmt.‹« Dies soll für die Israeliten eine Rechtsbestimmung sein, wie der HERR dem Mose geboten hat.