23Wenn es so geschieht, dass er sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder was er erpresst hat oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hat (Hes 33,15)
23Dann soll es geschehen, wenn er gesündigt hat und schuldig geworden ist, dass er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat,
23Wenn einer auf solche Weise sündigt, muss er alles zurückgeben: was er geraubt oder durch Erpressung gewonnen hat, was ihm anvertraut wurde, was er gefunden hat
23wenn er nun sündigt und Schuld auf sich bringt, so soll er den Raub, den er verübt hat, oder das erpresste Gut, das er erpresst hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückerstatten; (1Mo 21,25; Hi 20,19; Jes 59,6; Hes 18,12; Hes 18,18; Am 3,10; Mi 2,2; Zef 1,9)
23wenn er so sündigt und schuldig wird, dann soll er zurückgeben, was er geraubt hat oder was er erpresst hat oder was ihm anvertraut war, oder das Verlorene, das er gefunden hat,
23-24Wenn er auf diese Weise schuldig geworden ist, muss er dem anderen sein Eigentum zurückgeben oder es ersetzen und muss zu dem vollen Betrag noch ein Fünftel hinzufügen. Die Erstattung muss an dem Tag erfolgen, an dem er für seine Schuld das Wiedergutmachungsopfer darbringt.
23wenn er also auf solche Weise sündigt und sich seiner Schuld bewusst wird, muss er das, was er geraubt oder durch Übervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben
23wenn also jemand eine dieser Sünden begangen hat und dadurch schuldig geworden ist, soll er das Gestohlene, Erpresste oder ihm Anvertraute oder das Verlorene, welches er fand und für sich behielt,
23wenn er sich also auf solche Weise vergangen hat und in Verschuldung geraten ist, so soll er das Entwendete, das er an sich gebracht, oder das Erpreßte, das er sich mit Unrecht angeeignet hat, oder das Anvertraute, das ihm in Verwahrung gegeben worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben