15Denn diese Keule und diese Brust soll man zu den Feueropfern des Fettes bringen, dass sie als Schwingopfer geschwungen werden vor dem HERRN; es gehört dir und deinen Söhnen als ewiges Anrecht, wie der HERR geboten hat. (3Mo 9,20)
15Die Keule des Hebopfers und die Brust des Schwingopfers sollen sie mit den Feueropfern der Fettstücke bringen, um sie als Schwingopfer vor dem HERRN zu schwingen. Und das soll dir und deinen Söhnen mit dir zu einer ewigen Gebühr[1] sein, ganz wie der HERR geboten hat. (2Mo 29,28; 3Mo 2,3; 3Mo 7,30)
15Vorher jedoch sollen die Priester die Keule und das Bruststück zusammen mit dem Fett zum Altar bringen. Vor dem Heiligtum schwingen sie das Fleisch hin und her, um es dem HERRN zu weihen. Danach gehören diese Stücke euch und euren Nachkommen, denn so hat es der HERR für alle Zeiten befohlen.«
15Die Keule des Hebopfers und die Brust des Webopfers soll man mit den Feueropfern der Fettstücke herzubringen, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben. Dies soll dir und deinen Söhnen mit dir als ein ewiges Anrecht zufallen, wie es der HERR geboten hat! (3Mo 7,32; 4Mo 18,18)
15Sie sollen die Keule bringen, die als Abgabe bestimmt ist, und die geweihte Brust, zusammen mit den Fettstücken der Feueropfer, um sie vor dem HERRN als Weihegabe hin und her zu schwingen. Und es soll dir und mit dir deinen Kindern gehören als ewiges Anrecht, wie es der HERR geboten hat. (3Mo 7,34)
15Die Priester sollen aber zuerst Keule und Brust zusammen mit den Fettstücken des Opfertieres zum Altar bringen und sie dem HERRN symbolisch übereignen. Danach gehören sie dir und deinen Söhnen. Das steht euch für alle Zukunft als euer Anteil zu. So hat der HERR es befohlen.« (2Mo 29,26)
15Vorher jedoch sollt ihr Priester[1] die Keule und das Bruststück zusammen mit den Fettstücken dem HERRN als Schwingopfer darbieten. Danach gehören das Bruststück und die Keule euch und euren Nachkommen. Diese Bestimmung gilt für alle Zeit, denn so hat der HERR es befohlen.«
15Die Schenkelkeule des Hebeopfers und die Brust des Erhebungsopfers, die auf den Fettstücken der Feueropfer sind, sollen sie als Erhebungsopfer vor dem HERRN emporheben; sie sollen dir und deinen Kindern als ewiges Gesetz gehören, wie es der HERR geboten hat. (3Mo 7,34; 4Mo 6,20)
15Die Keule und das Bruststück soll man mit den Fettstücken, die als Opfer auf dem Altar verbrannt werden, vor dem HERRN in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen. Danach gehören sie euch und euren Nachkommen, wie der HERR es befohlen hat. Diese Vorschrift gilt für alle Zeiten.« (3Mo 7,30)
15Die Hinterkeule und die Brust sollt ihr zusammen mit den Fettstücken für das Feueropfer zum Altar bringen und dort vor Jahwe hin- und herschwingen. Danach gehören sie dir und deinen Nachkommen. Das steht euch für alle Zeit als Anteil zu. So hat Jahwe es befohlen."
15Die Hebekeule und die Webebrust soll man mitsamt den zu Feueropfern bestimmten Fettstücken herbringen, um sie als Webeopfer vor dem HERRN zu weben[1]; dann sollen sie dir und deinen Söhnen[2] mit dir als eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr zufallen, wie der HERR geboten hat.«