14Auch die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollst du mit deinen Söhnen und deinen Töchtern essen an reiner Stätte; denn solches Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen Kindern gegeben. (3Mo 7,34)
14Und die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollt ihr an reiner Stätte essen, du und deine Söhne und deine Töchter mit dir; denn als deine Gebühr[1] und die Gebühr deiner Söhne sind sie gegeben von den Heilsopfern[2] der Söhne Israel.
14Von den Opfern, bei denen das Bruststück und die rechte Hinterkeule des Tieres dem Herrn besonders geweiht werden, stehen euch Priestern diese beiden Stücke zu. Ihr dürft sie zusammen mit euren Familien essen, solange ihr dies an einem reinen Ort tut. Es ist euer Anteil an den Friedensopfern der Israeliten.
14Ebenso die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers — du und deine Söhne und deine Töchter sollen sie mit dir an reiner Stätte essen. Denn dies ist dir und deinen Kindern bestimmt von den Friedensopfern der Kinder Israels. (3Mo 9,21; 4Mo 18,11)
14Und die geweihte Brust und die als Abgabe bestimmte Keule sollt ihr an reiner Stätte essen, du und deine Söhne und deine Töchter. Denn dir und deinen Kindern sind sie gegeben als der Anteil, der euch von den Heilsopfern der Israeliten zukommt. (3Mo 22,13)
14Die Brust und die Keule, die dir und deinen Nachkommen von den Mahlopfern der Israeliten zustehen, könnt ihr an einem anderen reinen Ort verzehren, nicht nur du und deine Söhne, sondern auch die Frauen. (3Mo 7,28)
14Auch das Bruststück, das als Schwingopfer dargeboten, und die Keule, die vor dem HERRN emporgehoben wurde[1], sollt ihr zusammen mit euren Söhnen und Töchtern essen. Verzehrt das Fleisch an einem reinen Ort. Es ist euer Anteil an den Gemeinschaftsopfern der Israeliten. (2Mo 29,27)
14Die Brust des Erhebungsopfers und die Schenkelkeule des Hebeopfers sollt ihr, du, deine Söhne und deine Töchter, an einem reinen Ort essen, denn sie werden dir und deinen Nachkommen als der bestimmte Anteil von den Heilsopfern der Israeliten gegeben.[1] (3Mo 22,12)
14Das Bruststück und die Keule, die euch von den Friedensopfern der Israeliten zustehen, dürft ihr zusammen mit euren Töchtern und Söhnen an einem reinen Ort verzehren. (3Mo 7,28)
14Das Bruststück und die Hinterkeule, die dir und deinen Söhnen und Töchtern von den Freudenopfern der Israeliten zustehen, könnt ihr auch an einem anderen reinen Ort verzehren.
14Die Webebrust aber und die Hebekeule sollt ihr, du und deine Söhne und deine Töchter mit dir, an einer reinen Stätte essen; denn als der für dich und deine Söhne[1] bestimmte Anteil von den Heilsopfern der Israeliten sind sie euch überwiesen worden.