1»Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;2und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.3Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.4Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,5wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.6Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«7»Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,8sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.9Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!10Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.11Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«12»Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[1], so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;13und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,14sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben15und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.16Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,17so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.18Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«19»Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:20vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.21Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten[2].22In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches. (5Mo 12,16)23Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten[3].«
5.Mose 15
Schlachter 2000
Das Erlassjahr
1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. (3Mo 25,2; 5Mo 31,10; Jer 34,14)2Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen. (Neh 5,7)3Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen. (5Mo 23,20)4Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst; (5Mo 15,7; Ps 37,22; Jes 58,10; Phil 4,12; Phil 4,19)5vorausgesetzt, dass du der Stimme des HERRN, deines Gottes, eifrig gehorchst und alle diese Gebote bewahrst und tust, die ich dir heute gebiete. (3Mo 26,3; 5Mo 26,14; 1Tim 4,8)6Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er es dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst dir nichts leihen müssen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht über dich herrschen. (5Mo 11,27; 5Mo 28,12; 1Chr 17,27)7Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten, noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (5Mo 15,9; Spr 21,13; 1Joh 3,17)8sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm reichlich leihen, so viel er nötig hat. (3Mo 25,35; Ps 112,5; Mt 5,42; Lk 6,35; Gal 6,10)9Hüte dich, dass kein Belialsrat[1] in deinem Herzen ist und du nicht denkst: »Das siebte Jahr, das Erlassjahr, naht!«, und du deinen armen Bruder missgünstig ansiehst und ihm nichts gibst; sonst würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es wäre eine Sünde für dich; (2Mo 22,23; 5Mo 24,15; Ps 141,4; Spr 4,23; Spr 14,21; Mk 7,21; Jak 4,17)10sondern du sollst ihm willig geben, und dein Herz soll nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. (5Mo 14,29; Ps 1,3; Spr 22,9; Apg 20,35; 2Kor 9,6)11Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir: Tue deine Hand weit auf für deinen Bruder, für den Elenden und den Armen bei dir in deinem Land! (5Mo 15,4; 5Mo 15,8; Spr 19,17; Spr 28,27)
Über die Freilassung hebräischer Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn als Freien entlassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,41; Jer 34,14)13Und wenn du ihn als Freien entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; (1Mo 31,42; 2Mo 3,21; Spr 3,27)14sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. (Ps 112,9; Spr 10,22; Mt 7,12)15Und denke daran, dass du ein Knecht warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Dinge. (5Mo 5,15; 5Mo 16,12)16Wenn er aber zu dir sagt: »Ich will nicht von dir wegziehen!«, weil er dich und dein Haus lieb hat und es ihm gut geht bei dir, (2Mo 21,5)17so nimm einen Pfriem[2] und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, und er sei auf ewig dein Knecht; und mit deiner Magd sollst du ebenso verfahren. (2Mo 21,5)18Es soll dir nicht schwer fallen, ihn als Freien zu entlassen; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust. (5Mo 15,10; Jes 16,14; Jes 21,16)
Die Erstgeburt der Tiere
19Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst das Erstgeborene deines Rindes nicht zur Arbeit gebrauchen und das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; (2Mo 13,2; 3Mo 27,26; 4Mo 18,15; 5Mo 12,6)20du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählen wird. (5Mo 12,5; 5Mo 12,17; 5Mo 14,23)21Wenn das Tier aber einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen schlimmen Fehler hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3Mo 22,20)22sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen — der Reine genauso wie der Unreine —, wie die Gazelle und den Hirsch. (5Mo 12,15)23Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (1Mo 9,4; 5Mo 12,16; Hes 33,25)