1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. (2Mo 23,10)2So aber soll’s zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem HERRN. (Neh 5,10; Neh 10,32)3Von einem Ausländer darfst du es eintreiben; aber was du deinem Bruder geborgt hast, sollst du ihm erlassen.4Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird,5wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst und alle diese Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, dass du danach tust!6Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir zugesagt hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen. (5Mo 28,12)7Wenn einer deiner Brüder arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht zuhalten gegenüber deinem armen Bruder, (1Joh 3,17)8sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, so viel er Mangel hat. (Lk 6,34)9Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein arglistiger Gedanke aufsteige, dass du sprichst: Es naht das siebente Jahr, das Erlassjahr –, und dass du deinen armen Bruder nicht unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; sonst wird er wider dich zu dem HERRN rufen und bei dir wird Sünde sein.10Sondern du sollst ihm geben, und dein Herz soll sich’s nicht verdrießen lassen, dass du ihm gibst; denn dafür wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du unternimmst. (2Kor 9,6)11Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jes 58,7; Mt 26,11; Jak 2,15)
Freilassung hebräischer Sklaven und Sklavinnen
12Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer – oder eine Hebräerin –, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2Mo 21,1; Jer 34,14)13Und wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen,14sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, sodass du ihm gibst von dem, womit dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat,15und sollst daran denken, dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5Mo 5,15)16Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht fortgehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb – weil ihm wohl bei dir ist –,17so nimm einen Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an dem Pfosten der Tür und lass ihn für immer deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du ebenso tun.18Und lass dir’s nicht schwerfallen, dass du ihn freilässt, denn er hat dir sechs Jahre wie zwei Tagelöhner gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Heiligung der Erstgeburt
19Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du, wenn sie männlich ist, dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Rinder und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13)20Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5Mo 14,23)21Wenn’s aber einen Fehler hat, dass es hinkt oder blind ist oder sonst irgendeinen bösen Fehler hat, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3Mo 22,20)22sondern in deiner Stadt sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch isst, (5Mo 12,15; 5Mo 12,22)23nur dass du sein Blut nicht isst, sondern es auf die Erde gießt wie Wasser! (5Mo 12,16)
5.Mose 15
Elberfelder Bibel
Das Erlassjahr
1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schulderlass halten. (5Mo 31,10; Jer 34,14)2Das aber ist die Sache mit dem Schulderlass: Jeder Gläubiger[1] soll das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat, erlassen. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat für den HERRN einen Schulderlass ausgerufen. (Neh 5,10)3Den Ausländer magst du drängen. Was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen, (5Mo 23,21)4damit nur ja kein Armer unter dir ist. Denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, (5Mo 3,18; 5Mo 4,21; Jes 58,10)5wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, genau gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle. (5Mo 6,2; 5Mo 26,14)6Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er zu dir geredet hat. Und du wirst vielen Nationen ausleihen, du aber wirst dir nichts leihen. Und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5Mo 28,12; 1Chr 17,27)7Wenn es einen Armen bei dir geben wird, irgendeinen deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen. (3Mo 25,35; Est 9,22; Lk 6,30; 1Joh 3,17)8Sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig ausleihen, was für den Mangel ausreicht, den er hat. (3Mo 25,35; Mt 5,42)9Nimm dich in Acht, dass in deinem Herzen nicht der boshafte Gedanke entsteht: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe! – und dass dein Auge ⟨dann⟩ böse auf deinen Bruder, den Armen, ⟨sieht⟩ und du ihm nichts gibst. Er aber würde über dich zum HERRN schreien, und Sünde wäre an dir! (2Mo 22,22; 5Mo 24,15; 5Mo 31,10; Spr 14,21; Jer 34,14)10Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht böse sein, wenn du ihm gibst. Denn wegen dieser Sache wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Geschäft deiner Hand. (5Mo 14,29; 5Mo 15,18; Spr 11,24; 2Kor 8,2; 2Kor 9,7)11Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden[2]. Darum befehle ich dir: Deinem Bruder, deinem Elenden und deinem Armen in deinem Land sollst du deine Hand weit öffnen. (2Mo 21,1; 2Mo 23,11; Spr 19,17; Mt 26,11; 1Tim 6,18; Jak 2,15)
Freilassung gekaufter Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[3], dann soll er dir sechs Jahre dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen. (3Mo 25,40)13Und wenn du ihn als Freien von dir entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen;14du sollst ihm reichlich aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelterkufe⟨. Von allem⟩, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. (Ps 112,9)15Und du sollst daran denken, dass ⟨auch⟩ du im Land Ägypten Sklave warst und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum befehle ich dir heute diese Sache. (5Mo 5,15)16Und es soll geschehen, wenn er zu dir sagt: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht[4] –,17dann sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird für immer dein Sklave sein; und auch deine Sklavin sollst du so behandeln.18Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn als Freien von dir entlässt. Denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet. Und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. (5Mo 15,10)
Heiligung der Erstgeburt vom Vieh
19Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; (2Mo 13,2; 4Mo 18,15)20vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du es essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an der Stätte, die der HERR erwählen wird. (5Mo 12,5)21Wenn aber ein Makel an ihm ist, ⟨dass es⟩ lahm oder blind ⟨ist⟩, irgendein schlimmer Makel, darfst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,20)22In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleichermaßen, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5Mo 12,15)23Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (2Mo 23,14; 5Mo 12,15)
5.Mose 15
Neue evangelistische Übersetzung
Das Jahr des Schuldenerlasses
1Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren.2Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist.3Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen.4Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt.5Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst,6wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich.7Wenn aber in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, in irgendeiner Ortschaft einer deiner Brüder verarmt, dann sollst du dein Herz nicht hart werden lassen und deine Hand nicht vor ihm verschließen,8sondern sie ihm großzügig öffnen und ihm leihen, so viel er braucht.9Hüte dich davor, dass dir der böse Gedanke in den Sinn kommt: "Bald kommt ja das siebte Jahr, das Erlassjahr!", und du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst. Wenn er Jahwe gegen dich anruft, würde es dir zur Sünde werden.10Gib ihm bereitwillig und sei nicht missmutig, wenn du ihm gibst. Denn dafür wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst.11Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Unterstütze deinen armen und bedürftigen Bruder in deinem Land!
Die Freilassung von Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.13Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.14Von deinen Schafen und Ziegen, deinem Korn und Wein sollst du ihn gut versorgen. Du sollst ihm von all dem abgeben, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat.15Denk daran, dass auch du Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot.16Wenn dein Sklave aber sagt, dass er nicht von dir weggehen will, weil er dich und deine Familie liebt, weil es ihm gut bei dir geht,17dann sollst du eine Ahle durch sein Ohr in die Tür stechen. Dann wird er für immer dein Sklave sein. Auch deine Sklavin sollst du so behandeln.18Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst. Denn er hat dir sechs Jahre lang doppelt so viel wie ein Tagelöhner eingebracht. Und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
Die Heiligung der Erstgeburt
19Jede männliche Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen sollst du Jahwe, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deines Rindes sollst du nicht arbeiten und das Erstgeborene von Schaf oder Ziege nicht scheren.20Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du sie verzehren, du und deine Familie, und zwar jedes Jahr an dem Ort, den Jahwe auswählen wird.21Wenn das Tier jedoch ein Gebrechen hat, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen Makel aufweist, darfst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern.22Du kannst es wie eine Gazelle oder einen Hirsch an deinem Ort verzehren, ob du rein oder unrein bist.23Nur sein Blut darfst du nicht essen. Du musst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.
5.Mose 15
Neue Genfer Übersetzung
Schuldenerlass in jedem siebten Jahr
1Am Ende jedes siebten Jahres müsst ihr einen Schuldenerlass durchführen.2Dafür gelten folgende Bestimmungen: Jeder, der einem anderen Israeliten etwas geliehen hat, muss ihm seine Schulden erlassen. Er darf keine Rückzahlung einfordern, weil zu Ehren des HERRN ein Jahr des Schuldenerlasses ausgerufen wurde.3Von Ausländern dürft ihr die Schulden eintreiben, aber bei euren Landsleuten müsst ihr darauf verzichten.4Eigentlich sollte es gar keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch reich segnen in dem Land, das er euch zum bleibenden Besitz geben wird.5Er tut dies, wenn ihr auf seine Stimme hört und nach allen Geboten lebt, die ich euch heute verkünde.6Dann wird er euch segnen, wie er es euch versprochen hat. Ihr werdet so viel besitzen, dass ihr Menschen aus vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Über viele Völker werdet ihr herrschen, aber über euch wird kein anderes Volk Macht gewinnen.7Wenn aber doch ein Israelit bei euch im Land Kanaan[1] verarmt, dann seid nicht hartherzig und verschließt die Hand nicht vor eurem Bruder, der zu eurem Volk gehört.8Seid vielmehr freigebig und leiht ihm bereitwillig aus, so viel er braucht.9Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber berechnend zu sein und insgeheim zu denken: »Bald kommt das siebte Jahr, in dem ich alle Schulden erlassen muss.« Verweigert ihnen nicht böswillig eure Hilfe. Sonst beklagen sie sich euretwegen beim HERRN, und ihr steht vor ihm als schuldig da[2].10Gebt bereitwillig und seid dabei nicht missmutig! Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt.11Es wird in eurem Land immer Arme geben. Darum befehle ich euch: Seid freigebig gegenüber euren armen und bedürftigen Landsleuten!
Freilassung von Sklaven in jedem siebten Jahr
12Wenn ein Israelit oder eine Israelitin sich dir als Sklave verkauft, dann muss der Betreffende sechs Jahre für dich arbeiten, aber im siebten Jahr sollst du ihn wieder freigeben.13Doch lass ihn dann nicht mit leeren Händen gehen.14Gib ihm vielmehr großzügig von deinem Besitz, mit dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein[3].15Erinnere dich immer daran, dass euer ganzes Volk einst als Sklaven in Ägypten gelebt hat und der HERR euch befreit hat. Darum gebe ich euch heute diese Weisung.16Wenn dein Sklave aber nicht freigelassen werden will, weil er dich und deine Familie liebt und weil es ihm bei dir gut geht,17dann nimm ein spitzes Werkzeug und stich es an einem Türpfosten durch sein Ohr. So bleibt er für immer dein Sklave. Dasselbe gilt für eine Sklavin.18Will dein Sklave jedoch nach sechs Jahren gehen, dann soll es dir nicht schwerfallen, ihn ziehen zu lassen. Denn er hat dir in dieser Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Außerdem wird der HERR, dein Gott, dich dann segnen bei allem, was du unternimmst.
Die erstgeborenen Tiere gehören dem Herrn
19Alle männlichen erstgeborenen Tiere eurer Rinder, Schafe und Ziegen sollt ihr aussondern und dem HERRN, eurem Gott, weihen. Darum arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht die Erstgeborenen eurer Schafe und Ziegen.20Einmal im Jahr sollt ihr diese Tiere zu der Stätte bringen, die der HERR, euer Gott, erwählen wird, und sie dort in seiner Gegenwart mit euren Familien schlachten und essen.21Hat ein Tier jedoch einen Fehler, ist es lahm oder blind oder hat sonst eine Missbildung, dürft ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, als Opfer bringen.22Esst das Fleisch dieses Tieres bei euch zu Hause. Weil es sich nicht um Opferfleisch handelt, darf der Unreine genauso davon essen wie der Reine, so wie es auch beim Verzehr von Gazellen und Hirschen der Fall ist, die nicht geopfert werden dürfen.23Nur das Blut sollt ihr nicht verzehren. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.
5.Mose 15
Neues Leben. Die Bibel
Schuldenerlass
1Am Ende jedes siebten Jahres sollen alle Schulden erlassen werden. (5Mo 31,10)2Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder, der einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, soll ihm dann die Schulden erlassen. Er darf von ihm keine Rückzahlungen mehr fordern, weil ein Schuldenerlass zu Ehren des HERRN ausgerufen wurde.3Dies gilt jedoch nur für eure Landsleute – von einem Ausländer darfst du die Schulden weiterhin eintreiben. (5Mo 23,21)4Eigentlich sollte es keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch in dem Land, das er euch als Erbe gibt, reich segnen. (5Mo 28,8)5Doch ihr müsst dem HERRN, eurem Gott gehorchen und seine Gebote, die ich euch heute gebe, gewissenhaft befolgen.6Ja, der HERR, euer Gott, wird euch segnen, wie er es versprochen hat. Ihr werdet vielen Völkern leihen, aber selbst nie etwas borgen müssen! Ihr werdet über viele Völker herrschen, aber nie von anderen beherrscht werden! (5Mo 28,12)7Gibt es jedoch Arme unter euren Landsleuten in euren Städten in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch gibt, dann seid ihnen gegenüber nicht hartherzig und geizig. (5Mo 15,11)8Seid vielmehr großzügig und leiht ihnen, was sie brauchen.9Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber kleinlich zu sein, weil ihr insgeheim denkt: ›Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht ja schon kurz bevor.‹ Wenn ihr ihnen nichts gebt und der Bedürftige euretwegen zum HERRN schreit, ladet ihr dadurch Schuld auf euch. (2Mo 22,21; 5Mo 15,1; 5Mo 24,14; Hi 34,28)10Gebt gerne, ohne zu klagen. Dann wird euch der HERR, euer Gott, bei allem, was ihr tut, segnen. (2Kor 9,5)11Es wird immer Arme im Land geben. Deshalb befehle ich euch, den armen und bedürftigen Israeliten gegenüber freigiebig zu sein. (Joh 12,8)
Freilassung der hebräischen Sklaven
12Wenn jemand, ein Israelit oder eine Israelitin, sich euch als Sklave verkauft, soll er euch sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollt ihr ihn freilassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,39; Jer 34,14)13Wenn ihr einen Sklaven freilasst, dann schickt ihn nicht mit leeren Händen fort.14Gebt ihm ein großzügiges Abschiedsgeschenk mit von euren Schafen und Ziegen, eurem Getreide und eurem Wein. Lasst ihn an dem Reichtum teilhaben, mit dem der HERR, euer Gott, euch gesegnet hat.15Denkt daran, dass ihr Sklaven in Ägypten wart und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat! Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot. (5Mo 5,15; 5Mo 16,12)16Angenommen jedoch, euer Sklave sagt zu euch: ›Ich will bei dir bleiben‹, weil er euch und eure Familie liebt und es ihm bei euch gut geht. (2Mo 21,5)17In diesem Fall sollt ihr einen Pfriem nehmen und ihm damit an der Tür oder am Türpfosten das Ohrläppchen durchbohren. Danach wird er für immer euer Sklave sein. Dasselbe gilt für eure Sklavinnen.18Es soll euch nicht schwerfallen, eure Sklaven und Sklavinnen freizulassen. Denn ihre Arbeit während dieser sechs Jahre war doppelt so viel wert wie der Lohn eines Lohnarbeiters. Dann wird der HERR, euer Gott, euch in allem segnen, was ihr tut.
Alle erstgeborenen männlichen Tiere sollen geopfert werden
19Heiligt alle erstgeborenen männlichen Tiere aus euren Schaf-, Ziegen- und Rinderherden für den HERRN, euren Gott. Arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht das Erstgeborene eines Schafs oder einer Ziege. (2Mo 13,2; 2Mo 34,19)20Ihr und eure Familie sollt diese Tiere jedes Jahr in der Gegenwart des HERRN, eures Gottes, an dem Ort, den der HERR sich erwählt, verzehren. (5Mo 12,7)21Wenn das erstgeborene Tier jedoch lahm oder blind ist oder sonst einen Fehler hat, dürft ihr es dem HERRN, eurem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,19)22Esst es stattdessen zu Hause. Jeder darf davon essen, egal, ob er rein oder unrein ist, so wie auch jeder von dem Fleisch einer Gazelle oder eines Hirsches essen darf. (5Mo 12,15)23Das Blut jedoch dürft ihr nicht essen, sondern ihr sollt es wie Wasser auf den Boden gießen. (5Mo 12,16)