Bei dem »Menschensohn«, dessen Kommen von frommen jüdischen Kreisen zur Zeit des Neuen Testaments erwartet wurde, handelt es sich nach dem Daniel-Buch - anders als das Wort vermuten lässt - um eine übermenschlich-himmlische Gestalt, der nach dem letzten Gericht von Gott die Weltherrschaft übertragen werden soll (Dan 7,13-14). Nach einer außerbiblischen Schrift - und ebenso dem Zeugnis des Neuen Testaments - wird der Menschensohn selbst in Gottes Auftrag das letzte Gericht abhalten. Jesus hat schon in seinem Erdenleben die Vollmacht des Menschensohnes in Anspruch genommen, als er entschied, was vor Gott zu tun erlaubt ist und was nicht (Mk 2,28), und als er Menschen die Vergebung ihrer Schuld zusprach (Mk 2,10). Die himmlische Machtstellung des Menschensohnes wurde Jesus zuteil, als Gott ihn vom Tod auferweckte (vgl. Mt 28,18-20 mit Dan 7,14). Der kommende Menschensohn, von dem Jesus zunächst wie von einem Dritten sprechen konnte (Lk 12,8-9; Mk 8,38), wird also niemand anderes sein als der auferstandene Herr selbst (Mk 13,26; 14,62). Im äußersten Kontrast zu seiner künftigen Machtstellung hat Jesus als dieser »Menschensohn« auf der Erde ein Leben in Niedrigkeit und Verachtung geführt (Mt 8,20; 11,19). Mit Gottes Vorauswissen und nach Gottes Willen ist es geschehen, dass der »Menschensohn« zunächst »den Menschen ausgeliefert«, dass der von Gott bestellte Weltrichter vor ein menschliches Gericht gestellt und zum Tod verurteilt wurde (Mk 8,31; 9,31; 10,33-34). Nach Mk 10,45 ist Jesus ein Menschensohn, der sein Leben als Lösegeld für die Menschen hingab - der Richter gibt sein Leben für diejenigen, die einst vor seinem Gericht stehen werden!
Wörterbuch: Sacherklärungen der Gute Nachricht Bibel