7Denn ein Bischof[1] soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht jähzornig, kein Säufer, nicht gewalttätig, nicht schändlichen Gewinn suchen; (1Kor 4,1; 2Tim 2,24)
7Denn der Aufseher muss untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend, (1Kor 4,1; Eph 5,18; 1Petr 5,2)
7Wer eine Gemeinde leitet, darf mit seinem Leben keinen Anlass zur Klage geben, denn er trägt die Verantwortung für die Gemeinde Gottes. Darum darf er weder überheblich noch jähzornig oder gewalttätig sein, kein Trinker, und er soll nicht darauf aus sein, sich durch unehrliche Geschäfte zu bereichern.
7Denn ein Aufseher muss untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht der Trunkenheit ergeben, nicht gewalttätig, nicht nach schändlichem Gewinn strebend, (1Kor 4,1; Eph 5,18; 1Petr 5,2)
7Denn ein Bischof muss unbescholten sein, wie ein Haushalter Gottes: nicht selbstherrlich, nicht jähzornig, nicht dem Wein ergeben, nicht gewalttätig, keiner, der schändlichem Gewinn nachjagt. (Tit 1,11)
7Denn der Gemeindeleiter[1] darf als Hausverwalter Gottes keinerlei Anlass zum Tadel geben. Er soll nicht anmaßend oder jähzornig sein, auch kein Trinker oder gewalttätiger Mensch. Er darf nicht darauf aus sein, sich zu bereichern,
7Ja, weil ein Gemeindeleiter[1] ein von Gott eingesetzter Verwalter ist, muss er ein untadeliges Leben führen. Er darf nicht selbstherrlich sein, nicht jähzornig, nicht alkoholsüchtig, nicht gewalttätig und nicht darauf aus, sich zu bereichern[2].
7Denn der Bischof muss unbescholten sein als Haushalter Gottes, nicht überheblich und jähzornig, kein Trinker, nicht gewalttätig, nicht habgierig,[1] (Apg 20,28; 1Petr 5,2)
7Ein Ältester[1] soll ein tadelloses Leben führen, denn er ist ein Hausverwalter Gottes. Er darf nicht überheblich oder jähzornig sein und weder ein Trinker noch ein gewalttätiger oder geldgieriger Mensch. (1Kor 4,1)
7Denn ein Leiter in der Gemeinde darf keinerlei Anlass zum Tadel geben, denn er verwaltet das Haus Gottes. Er darf nicht eigenmächtig oder jähzornig sein, kein Trinker und kein Schläger. Er darf nicht darauf aus sein, sich zu bereichern,[1]
7denn ein Gemeindevorsteher muß als Gottes Haushalter unbescholten sein, nicht eigenwillig, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Händelsucher, nicht schändlichem Gewinn nachgehend; (1Tim 3,1)
7Ein Gemeindeleiter soll untadelig sein, da er ja sozusagen der Hausverwalter Gottes ist, nicht selbstherrlich oder jähzornig, nicht dem Wein verfallen oder ein Schläger oder geldgierig.