58Denn wenn du mit deinem Widersacher vor den Fürsten gehst, so bemühe dich auf dem Wege, von ihm loszukommen, damit er nicht etwa dich vor den Richter ziehe, und der Richter überantworte dich dem Gerichtsdiener, und der Gerichtsdiener werfe dich ins Gefängnis. (Mt 5,25)
58Denn wenn du mit deinem Gegner vor die Obrigkeit gehst, so gib dir auf dem Weg Mühe, von ihm loszukommen, damit er dich nicht etwa zu dem Richter hinschleppt; und der Richter wird dich dem Gerichtsdiener überliefern und der Gerichtsdiener dich ins Gefängnis werfen.
58Wenn du jemandem etwas schuldig bist, dann setz alles daran, dich noch auf dem Weg zum Gericht mit deinem Gegner zu einigen. Sonst zerrt er dich vor den Richter, der wird dich verurteilen, und der Gerichtsdiener wird dich ins Gefängnis stecken.
58Denn wenn du mit deinem Widersacher zur Obrigkeit gehst, so gib dir auf dem Weg Mühe, von ihm loszukommen, damit er dich nicht vor den Richter schleppt und der Richter dich dem Gerichtsdiener übergibt und der Gerichtsdiener dich ins Gefängnis wirft. (Mt 5,25)
58Wenn du mit deinem Gegner in einem Rechtsstreit vor Gericht gehst, dann gib dir unterwegs Mühe, ihn gütlich loszuwerden, damit er dich nicht vor den Richter zieht und der Richter dich dem Gerichtsdiener übergibt und der Gerichtsdiener dich ins Gefängnis wirft.
58Es ist, wie wenn du von deinem Gläubiger vor Gericht geschleppt wirst. Dann gibst du dir doch auch Mühe, die Sache mit ihm in Ordnung zu bringen, solange du noch mit ihm auf dem Weg bist. Wenn du erst einmal vor Gericht stehst, wird dich der Richter dem Gefängniswärter übergeben, und der bringt dich ins Gefängnis. (Mt 18,34)
58Wenn du jemand eine Schuld zu bezahlen hast und er mit dir vor Gericht geht[1], dann gib dir alle Mühe, dich noch unterwegs mit ihm zu einigen; sonst schleppt er dich vor den Richter, und der Richter übergibt dich dem Vollzugsbeamten, und der Vollzugsbeamte wirft dich ins Gefängnis.
58Denn wenn du mit deinem Gegner zum Gericht gehst, bemüh dich noch auf dem Weg, dich mit ihm zu einigen! Sonst wird er dich vor den Richter schleppen und der Richter wird dich dem Gerichtsdiener übergeben und der Gerichtsdiener wird dich ins Gefängnis werfen. (Lk 12,1)
58Wenn du auf dem Weg zum Gericht bist und deinen Ankläger triffst, versuche doch, die Angelegenheit zu bereinigen, bevor sie vor den Richter kommt, sonst wirst du womöglich verurteilt, dem Gerichtsdiener übergeben und ins Gefängnis geworfen.
58Wenn du mit deinem Gegner auf dem Weg zur Behörde bist, dann gib dir unterwegs alle Mühe, dich mit ihm zu einigen, damit er dich nicht vor den Richter schleppt. Denn dort wirst du womöglich verurteilt, dem Gerichtsdiener übergeben und ins Gefängnis geworfen.
58Denn wenn du mit deinem Widersacher vor Gericht gehst, so gib dir noch unterwegs Mühe, dich gütlich mit ihm abzufinden, damit er dich nicht etwa vor den Richter schleppt und der Richter dich dem Gerichtsdiener übergibt und der Gerichtsdiener dich ins Gefängnis wirft.
58Wenn du dich zusammen mit deinem Gegner auf dem Weg zum Machthaber befindest, bemühe dich unterwegs mit aller Kraft um eine Versöhnung mit ihm, damit nicht das passiert: Er zerrt dich vor den Richter, und der Richter übergibt dich dem Gerichtsdiener und der wirft dich ins Gefängnis.