44Man wird Äcker um Geld kaufen und verbriefen, versiegeln und Zeugen dazu nehmen im Lande Benjamin und um Jerusalem her und in den Städten Judas, in den Städten auf dem Gebirge, in den Städten des Hügellandes und in den Städten des Südlandes; denn ich will ihr Geschick wenden, spricht der HERR. (Jer 15,1; Jer 29,14; Jer 30,3)
44Man wird Felder für Geld kaufen und Kaufbriefe schreiben[1], sie versiegeln und Zeugen ⟨hinzu⟩nehmen im Land Benjamin, in der Umgebung von Jerusalem und in den Städten Judas, sowohl in den Städten des Gebirges als auch in den Städten der Niederung[2] und in den Städten des Südens. Denn ich werde ihr Geschick wenden, spricht der HERR[3]. (Jer 17,26; Jer 30,18; Jer 32,10; Jer 33,7; Ob 1,20)
44und verkaufen, den Preis aushandeln und Verträge abschließen, sie von Zeugen bestätigen lassen und versiegeln: im Stammesgebiet von Benjamin, in den Dörfern um Jerusalem, in den Städten Judas und des Berglandes, in den Städten des Hügellandes im Westen und der Wüste Negev im Süden. Ich, der HERR, werde das Schicksal meines Volkes wieder zum Guten wenden. Mein Wort gilt!«
44Man wird Felder um Geld kaufen und Kaufbriefe schreiben und sie versiegeln und Zeugen bestellen im Land Benjamin und in der Umgebung von Jerusalem, in den Städten Judas, in den Städten des Berglandes und in den Städten der Schephela, auch in den Städten des Negev; denn ich will ihr Geschick wenden!, spricht der HERR. (Jer 17,26; Jer 32,10; Jer 32,37; Jer 33,7; Jer 33,11; Jer 33,26)
44Für Silber wird man Felder kaufen, und die Urkunde wird man unterzeichnen und versiegeln, und man wird Zeugen beiziehen im Land Benjamin und in der Umgebung Jerusalems, in den Städten Judas und in den Städten auf dem Gebirge, in den Städten der Schefela und in den Städten des Negev. Denn ich werde ihr Geschick wenden! Spruch des HERRN. (Jer 17,26; Jer 33,7)
44Man wird Kaufverträge ausstellen und versiegeln und Zeugen hinzurufen. Überall hier im Land! Im Gebiet von Benjamin, in Jerusalem und Umgebung und in allen Städten von Juda, ob sie oben im Gebirge liegen oder im Hügelland oder in der Steppe im Süden! Denn ich werde für mein Volk alles wieder zum Guten wenden. Das sage ich, der HERR!« (Jer 29,13)
44Äcker wird man wieder kaufen für Geld, Kaufurkunden ausstellen und versiegeln und Zeugen hinzunehmen im Land Benjamin, in der Umgebung Jerusalems, in den Städten Judas und in den Städten des Gebirges, in den Städten der Schefela und in den Städten des Negeb. Denn ich wende ihr Geschick - Spruch des HERRN. (Jer 29,14; Jer 30,3; Jer 33,7)
44Ja, man wird wieder Ackerland verkaufen – rechtmäßig, vor Zeugen, für eine festgesetzte Geldsumme und bekräftigt durch Kaufverträge, die man ordnungsgemäß versiegelt – im Gebiet von Benjamin, im Umland von Jerusalem und in den Städten Judas, in den Gebirgsstädten wie auch in den Küstenstädten und in den Städten im Süden. Denn ich will ihr Geschick wieder zum Guten wenden. Ich, der HERR, habe gesprochen!«
44Ja, man wird wieder Geld ausgeben für Äcker, man wird Kaufverträge ausstellen und vor Zeugen versiegeln. Man wird es im Gebiet von Benjamin tun, in der Umgebung von Jerusalem und in den Städten Judas, ob sie auf dem Gebirge liegen, in der Schefela[1] oder im Negev.[2] Denn ich werde ihr Schicksal wenden, spricht Jahwe."
44Man wird wieder Äcker für Geld kaufen und Kaufverträge schreiben und versiegeln und sie durch Zeugen beglaubigen lassen im Stamm Benjamin wie im Bezirk Jerusalems und in den Ortschaften Judas, sowohl in den Ortschaften des Berglandes als auch in denen der Niederung und in den Ortschaften des Südlandes; denn ich werde ihr Geschick wenden!« – so lautet der Ausspruch des HERRN.