12Wenn aber der Fürst ein Brandopfer oder Dankopfer als freiwillige Gabe dem HERRN darbringen will, so soll man ihm das Tor im Osten auftun, damit er sein Brandopfer und Dankopfer opfern kann, wie er es sonst am Sabbat zu opfern pflegt. Und wenn er wieder hinausgeht, soll man das Tor hinter ihm zuschließen.
12Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder ein Heilsopfer[1], als freiwillige Gabe für den HERRN, dann soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten weist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer[2] darbringen, ebenso wie er ⟨es⟩ am Sabbattag darbringt. Dann soll er hinausgehen, und man soll das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. – (Hes 44,1)
12Wenn er mir ein freiwilliges Opfer darbringen will – sei es ein Brand- oder ein Friedensopfer –, dann soll das Osttor zum inneren Vorhof für ihn geöffnet werden. Er kann in das Torgebäude hineingehen und die Opfer dann auf dieselbe Art und Weise darbringen lassen wie am Sabbat. Anschließend muss er das Torgebäude wieder verlassen, und man soll es hinter ihm verschließen.
12Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer darbringen will, so soll man ihm das Tor auftun, das gegen Osten sieht, und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer darbringen, wie er es am Sabbattag zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. (Hes 44,1; Hes 45,17; Hes 46,1; Hes 46,8)
12Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für den HERRN, soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten gerichtet ist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer darbringen, wie er es am Sabbattag zu tun pflegt. Dann soll er hinausgehen, und nachdem er hinausgegangen ist, soll man das Tor schliessen. (3Mo 7,2; 3Mo 7,16)
12Will der Fürst irgendwann dem HERRN ein freiwilliges Opfer darbringen, ein Brand- oder Mahlopfer, dann soll man das Osttor des inneren Vorhofs für ihn öffnen. Nachdem die Priester wie am Sabbat das Opfer für ihn dargebracht haben, verlässt er das Tor und es wird wieder geschlossen.
12Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder ein freiwilliges Heilsopfer darbringen lassen will, soll man für ihn das Osttor öffnen. Dann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer genauso darbringen, wie er es am Sabbat darbringen lässt. Daraufhin soll er hinausgehen, und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.
12Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brand- oder Friedensopfer darbringen will, soll man ihm das östliche Tor öffnen, und er soll seine Opfer auf die gleiche Weise darbringen, wie man es am Sabbat tut. Und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor wieder hinter ihm schließen. (3Mo 23,38; 2Chr 29,31; Hes 44,3; Hes 45,17)
12Will der Fürst eine freiwillige Gabe für Jahwe bringen, ein Brand- oder Freudenopfer, dann soll man ihm das Osttor öffnen, und das Opfer soll so wie am Sabbat dargebracht werden. Wenn er wieder hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.
12Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –