25Und sie sollen zu keinem Toten gehen und sich unrein machen, nur zu Vater und Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder einer Schwester, die noch keinen Mann gehabt hat; an ihnen dürfen sie sich unrein machen. (3Mo 21,1; 4Mo 19,11)
25Und zu einem toten Menschen sollen sie[1] nicht hineingehen, sich unrein zu machen; nur beim Vater und der Mutter und beim Sohn und der Tochter, beim Bruder und bei der Schwester, die keinem Mann gehört hat, dürfen sie sich verunreinigen. (3Mo 21,1)
25Kein Priester darf sich einem Toten nähern, denn sonst würde er sich verunreinigen. Nur wenn seine Eltern, seine Kinder, sein Bruder oder seine unverheiratete Schwester gestorben sind, darf er eine Ausnahme machen und mit der Leiche in Berührung kommen.
25Auch sollen sie zu keiner Menschenleiche gehen, sodass sie sich verunreinigen; nur [an der Leiche] von Vater oder Mutter, von Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern sie keinen Mann gehabt hat, dürfen sie sich verunreinigen. (3Mo 21,1)
25Und zu einem toten Menschen darf er nicht hineingehen, er würde unrein. Unrein machen dürfen sie sich nur an Vater und Mutter und Sohn und Tochter und Bruder und an einer Schwester, die zu keinem Mann gehört hat. (3Mo 21,1)
25Sie dürfen nicht mit Toten in Berührung kommen und sich dadurch verunreinigen. Nur wenn der Vater oder die Mutter, ein Sohn oder eine Tochter, ein Bruder oder eine unverheiratete Schwester sterben, ist dieses Verbot aufgehoben. (3Mo 21,1)
25Einem Toten sollen sie sich nicht nähern; denn sie werden dadurch unrein. Nur beim Tod von Vater und Mutter, Sohn und Tochter, Bruder und unverheirateter Schwester dürfen sie sich unrein machen; (3Mo 21,1)
25Ein Priester darf zu keinem Toten gehen und sich unrein machen, es sei denn, es handelt sich um seinen Vater, seine Mutter, seinen Sohn, seine Tochter, seinen Bruder oder seine unverheiratete Schwester; in diesen Fällen darf er sich unrein machen. (3Mo 21,1)
25Sie dürfen nicht mit einem Toten in Berührung kommen und sich dadurch verunreinigen. Nur bei Vater oder Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder unverheirateter Schwester dürfen sie unrein werden.
25»An die Leiche eines Menschen dürfen sie nicht herantreten, weil sie sich dadurch verunreinigen würden; nur an der Leiche von Vater und Mutter, von Sohn und Tochter, von Bruder und Schwester, sofern diese unverheiratet geblieben ist, dürfen sie sich verunreinigen.