17Ich meine aber dies: Das Testament, das von Gott zuvor bestätigt worden ist, wird nicht aufgehoben durch das Gesetz, das vierhundertdreißig Jahre danach gegeben wurde, sodass die Verheißung zurückgenommen würde. (2Mo 12,40)
17Dies aber sage ich: Einen vorher von Gott bestätigten Bund macht das vierhundertdreißig Jahre später entstandene Gesetz nicht ungültig, sodass die Verheißung unwirksam geworden wäre. (1Mo 15,18; 2Mo 12,40; Lk 1,72)
17Ich will damit Folgendes sagen: Gottes Versprechen an Abraham ist rechtsgültig wie ein Testament[1], und das Gesetz von Mose, das erst 430 Jahre später gegeben wurde, ändert daran nichts. Gottes Versprechen wird deshalb nicht ungültig.
17Das aber sage ich: Ein von Gott auf Christus hin zuvor bestätigtes Testament wird durch das 430 Jahre danach entstandene Gesetz nicht ungültig gemacht, sodass die Verheißung aufgehoben würde. (1Mo 15,13; 2Mo 12,40; Mi 7,20; Lk 1,73)
17Damit meine ich: Ein Testament, das von Gott bereits für gültig erklärt worden ist, kann vom Gesetz, das vierhundertdreissig Jahre später entstand, nicht für ungültig erklärt werden, so dass die Verheissung aufgehoben wäre. (2Mo 12,40)
17Ich will damit Folgendes sagen: Das Testament, das Gott rechtskräftig ausgefertigt hat, kann nicht außer Kraft gesetzt werden durch das Gesetz, das erst 430 Jahre später erlassen wurde. Es kann die Zusage nicht aufheben. (2Mo 12,40)
17Was ich sagen will, ist folgendes: Gott hat mit Abraham einen rechtskräftigen Bund[1] geschlossen. Wenn dann 430 Jahre später das Gesetz erlassen wird, kann dieses Gesetz den Bund nicht außer Kraft setzen und damit Gottes Zusage aufheben.
17Damit sage ich: Das Testament, dem Gott zuvor Gültigkeit verliehen hat, wird durch das vierhundertdreißig Jahre später erlassene Gesetz nicht ungültig, sodass die Verheißung aufgehoben wäre.
17Und genau darum geht es mir: Der Bund, den Gott mit Abraham schloss, konnte nicht vierhundertdreißig Jahre später aufgehoben werden, als Gott Mose das Gesetz gab. Sonst hätte Gott ja sein Versprechen gebrochen. (2Mo 12,40)
17Ich will damit sagen: Wenn Gott einen Bund rechtskräftig bestätigt hat, dann wird er durch das 430 Jahre später entstandene Gesetz nicht für ungültig erklärt. Das Gesetz kann die Zusage nicht außer Kraft setzen.
17Ich meine das aber so: Eine von Gott bereits früher vollgültig[1] gemachte Verfügung kann durch das Gesetz, das erst vierhundertunddreißig Jahre später gekommen ist, nicht außer Kraft gesetzt[2] werden, so daß es die Verheißung aufhöbe.
17Was ich meine, ist dies: Ein Testament, das Gott schon vorher festgelegt hatte, und zwar vierhundertdreißig Jahre, bevor das Gottesgesetz den Menschen gegeben wurde, kann dann durch dieses Gesetz nicht außer Kraft gesetzt werden. Und ebenso wenig kann demnach auch die damit verbundene Zusage ungültig werden.