13Eine Abschrift des Schreibens aber sollte als Gesetz erlassen werden in allen Provinzen, um allen Völkern zu eröffnen, dass die Juden sich für diesen Tag bereithalten würden, sich zu rächen an ihren Feinden.
13Die Abschrift des Schreibens sollte in jeder einzelnen Provinz als Gesetz erlassen werden, ⟨wozu⟩ man ⟨sie⟩ allen Völkern bekannt machte, und zwar damit die Juden für diesen Tag bereit waren, sich an ihren Feinden zu rächen.
13In jeder Provinz sollte die Anordnung als Gesetz erlassen und bekannt gemacht werden, damit die Juden vorbereitet waren und sich an ihren Feinden rächen konnten.
13Die Abschrift des Schreibens wurde in jeder Provinz als Gesetz erlassen, indem man es allen Völkern bekannt machte, damit sich die Juden auf diesen Tag vorbereiten sollten, um sich an ihren Feinden zu rächen. (5Mo 32,35; Est 3,14; Röm 12,18; Hebr 10,30)
13Die Abschrift des Texts war in jeder Provinz als Gesetz zu erlassen, musste allen Völkern bekannt sein, damit die Juden an diesem Tag bereit waren, Rache zu nehmen an ihren Feinden.
13In jeder Provinz sollte dieser Erlass öffentlich bekannt gemacht werden und die Juden sollten sich für diesen Tag rüsten, um sich an ihren Feinden zu rächen.
13In jeder einzelnen Provinz sollte eine Abschrift des Erlasses als Gesetz für alle Völker veröffentlicht werden; die Juden sollten bereit sein, sich an diesem Tag an ihren Feinden zu rächen.
13In allen Provinzen sollte eine Abschrift dieses Dekrets als Gesetz erlassen und öffentlich verkündet werden. Auf diese Weise würden die Juden an dem entsprechenden Tag darauf vorbereitet sein, sich an ihren Feinden zu rächen. (Est 3,14)
13Eine Abschrift davon sollte in jeder Provinz als Gesetz erlassen werden, die allen Völkern eröffnete, dass die Juden sich für diesen Tag bereithalten sollten, sich an ihren Feinden zu rächen.
13Damit aber die Verfügung in jeder einzelnen Provinz erlassen würde, wurde eine Abschrift des Schreibens allen Völkern bekanntgemacht, damit die Juden an dem betreffenden Tage bereit wären, an ihren Feinden Rache zu nehmen.