11Darin gab der König den Juden, in welchen Städten sie auch waren, die Erlaubnis, sich zu versammeln und ihr Leben zu verteidigen und alle Macht des Volks und der Provinz, die sie samt Kindern und Frauen angreifen würden, zu vertilgen, zu töten und umzubringen und ihr Hab und Gut zu plündern (Est 3,13; Est 9,7; Est 9,15)
11worin der König den Juden in jeder einzelnen Stadt gestattete, sich zu versammeln und für ihr Leben einzustehen ⟨und⟩ zu vernichten, umzubringen und auszurotten alle ⟨bewaffnete⟩ Macht von Volk und Provinz, die sie bedrängen würde, Kinder und Frauen[1] und ihre ⟨Habe als⟩ Beute zu erbeuten, (Est 9,5)
11»Der König gestattet den Juden in jeder Stadt seines Reiches, sich zu ihrer Verteidigung zu versammeln. Wenn ihre Feinde aus den verschiedenen Volksgruppen und Provinzen ihnen nach dem Leben trachten, dürfen die Juden sie samt Frauen und Kindern töten und ihren Besitz als Beute behalten.
11In diesen [Briefen] gestattete der König den Juden, sich in allen Städten zu versammeln und für ihr Leben einzustehen und zu vertilgen, zu erschlagen und umzubringen jede Heeresmacht der Völker und Provinzen, die sie bedrängen sollten, mitsamt den Kindern und Frauen, und die ihren Besitz rauben wollten; (Est 9,5; Ps 37,14; Ps 137,8; Ps 149,6; Hes 39,10)
11in denen der König den Juden, die in all den einzelnen Städten waren, erlaubte, sich zusammenzutun und für ihr Leben einzustehen, jede bewaffnete Gruppe in einem Volk oder in einer Provinz, die sie bedrängte, auszurotten, umzubringen und auszumerzen, auch Kinder und Frauen, und ihren Besitz zu rauben, (Est 9,5; Est 9,10)
11»Der König erlaubt den Juden in allen Städten seines Reiches, sich zum Schutz ihres Lebens zusammenzutun und alle zu töten, zu vernichten und auszurotten, die ihnen und ihren Frauen und Kindern Gewalt antun wollen – und zwar überall im Reich, wo das vorkommt, unter allen Völkern und in allen Provinzen. Der Besitz ihrer Feinde wird den Juden zur Plünderung freigegeben. (Est 3,13)
11Mit diesem Erlass gestattete der König den Juden in allen Städten, sich zusammenzutun und für ihr Leben einzutreten und die ganze Heeresmacht von Völkern und Provinzen auszurotten, zu töten und zu vernichten, die sie samt Kindern und Frauen bedrängten, und ihren Besitz zu plündern;
11»Der König gibt den Juden in jeder einzelnen Stadt das Recht, sich zum Schutz ihres Lebens zusammenzutun. Sie dürfen jede bewaffnete Schar eines Volkes oder einer Provinz, die sie einschließlich ihrer Frauen und Kinder bedroht, töten, vernichten und ausrotten sowie ihren Besitz plündern. (Est 3,13; Est 9,2)
11Mit diesem Erlass gestattete der König den Juden in jeder Stadt, sich zum Schutz ihres Lebens zusammenzutun und alle, die ihren Frauen und Kindern Gewalt antun wollten, zu vernichten, umzubringen und zu beseitigen und ihren Besitz zu erbeuten.
11In den Schreiben war verfügt, daß der König den Juden in allen einzelnen Städten gestatte, sich zusammenzutun und ihr Leben zu verteidigen, indem sie jedes Aufgebot eines Volkes oder einer Provinz, das sie angreifen würde, samt ihren Kindern und Frauen, vernichteten, ermordeten und umbrächten; auch sollten sie deren Vermögen plündern dürfen,