18Und der König machte ein großes Festmahl für alle seine Fürsten und Großen, das Festmahl Esters, und gewährte den Provinzen Steuererlass und teilte königliche Geschenke aus.
18Und der König veranstaltete für all seine Fürsten und Knechte ein großes Gastmahl, das Gastmahl Esters. Den Provinzen gewährte er einen Steuererlass[1] und bewilligte eine ⟨Korn⟩spende nach der Freigebigkeit[2] des Königs. (1Mo 29,22; Est 1,3)
18Ihr zu Ehren lud er die Beamten und die anderen führenden Männer seines Reiches zu einem großen Fest ein. Er befreite die Bewohner der Provinzen von ihren Steuern und ließ großzügige Geschenke verteilen.
18Und der König veranstaltete für alle seine Fürsten und Knechte ein großes Festmahl, das Festmahl der Esther. Und er gewährte in den Provinzen eine Steuererleichterung und teilte eine [Korn-]Spende aus mit königlicher Freigebigkeit. (Ri 14,10; Est 1,3; Joh 2,1)
18Dann veranstaltete der König ein grosses Festmahl für alle seine Fürsten und Diener: das Festmahl Esters. Und den Provinzen gewährte er einen Steuererlass, und er gab eine Spende, wie es der Grosszügigkeit des Königs entsprach. (1Mo 29,22; Est 1,3)
18Er gab ihr zu Ehren ein großes Festmahl und lud alle führenden Männer seines Reiches dazu ein. Er gewährte den Provinzen seines Reiches einen Steuernachlass[1] und verteilte königliche Geschenke.
18Der König veranstaltete zu Ehren Esters ein großes Festmahl für alle seine Fürsten und Diener. Den Provinzen gewährte er einen Steuererlass und mit königlicher Freigebigkeit teilte er Geschenke aus.
18Dann gab er Ester zu Ehren ein Festmahl für alle seine Fürsten und Diener. Den Provinzen gewährte er einen Steuernachlass[1] und ließ seine Untertanen großzügig beschenken. (Est 1,3)
18Dann veranstaltete er zu Ehren von Ester für alle seine Fürsten und Beamten ein großes Festmahl. Den Provinzen gewährte er einen Steuernachlass[1] und teilte mit königlicher Großzügigkeit Geschenke aus.
18Darauf veranstaltete der König für alle seine Würdenträger und Beamten ein großes Festmahl zu Ehren der Esther, gewährte den Provinzen einen Steuererlaß und bewilligte eine Getreidespende mit königlicher Freigebigkeit.