8Auch ist von mir befohlen worden, was ihr mit den Ältesten der Juden tun sollt, um dieses Haus Gottes zu bauen, nämlich dass man aus des Königs Einkünften, aus den Steuern von jenseits des Euphrat, mit Sorgfalt den Leuten die Kosten bezahle, damit sie nicht aufgehalten werden.
8Und von mir wird Befehl dafür gegeben, wie ihr mit diesen Ältesten der Juden verfahren sollt, damit sie dieses Haus Gottes bauen können: So sollen von den Gütern des Königs, aus der Steuer ⟨der Provinz⟩ jenseits des Stromes[1], diesen Männern die Ausgaben pünktlich bezahlt werden,[2] um ⟨sie⟩ nicht aufzuhalten[3]. (Esr 6,14; Neh 2,8; Neh 11,23)
8Ich befehle euch, dass ihr die verantwortlichen Juden bei ihrer Arbeit unterstützt. Erstattet ihnen die Baukosten aus den Abgaben, die in den Gebieten westlich des Euphrat erhoben werden! Zahlt die Beträge pünktlich aus, damit die Arbeiten zügig vorangehen!
8Auch ist von mir befohlen worden, wie ihr diesen Ältesten Judas behilflich sein sollt, damit sie dieses Haus Gottes bauen können: Man soll aus den Gütern des Königs von den Steuern jenseits des Stromes diesen Leuten die Kosten genau erstatten, damit sie nicht behindert werden. (Esr 6,4; Ps 68,29; Hag 2,8)
8Und von mir ergeht Befehl, wie ihr mit jenen Ältesten der Judäer verfahren sollt, damit sie dieses Haus des Gottes bauen können: Aus den Gütern des Königs, aus der Steuer jenseits des Stroms, sollen für diese Männer gewissenhaft die Ausgaben bezahlt werden, damit sie nicht aufgehalten werden. (Neh 2,8)
8Außerdem befehle ich euch, die Ältesten der Juden beim Bau dieses Gotteshauses zu unterstützen. Ich schreibe euch verbindlich vor: Die Kosten sind in voller Höhe aus den königlichen Steuereinnahmen der Westprovinz zu bestreiten. Sie sind pünktlich und ohne Verzug auszubezahlen, damit der Bau nicht wieder ins Stocken gerät.
8Auch ordne ich an, wie ihr die Ältesten der Juden dort beim Bau jenes Gotteshauses unterstützen sollt: Aus den königlichen Einkünften, die das Gebiet jenseits des Stroms aufbringt, sollen jenen Männern pünktlich die Kosten bezahlt werden, damit sie nicht aufgehalten werden.
8Hiermit verfüge ich, wie ihr mit den Ältesten der Juden verfahren sollt, damit sie das Haus jenes Gottes errichten können: Aus den Einkünften des Königs von den Steuern westlich des Euphrat sollen jenen Männern ihre Kosten bezahlt werden, und zwar unverzüglich!
8Außerdem ordne ich an, die Ältesten der Juden beim Bau dieses Gotteshauses zu unterstützen: Die Baukosten sind in voller Höhe aus den Steuereinnahmen der Westeuphrat-Provinz zu bezahlen. Sie sollen diesen Männern pünktlich ausgehändigt werden, damit sie zügig weiterbauen können.
8Auch ist von mir eine Verfügung erlassen worden bezüglich der Leistungen, die ihr jenen Ältesten der Juden für den Bau dieses Gotteshauses zu gewähren habt, nämlich daß von den Steuererträgen des Königs aus der Provinz jenseits des Euphrats die Kosten jenen Männern genau[1] erstattet werden, und zwar unverzüglich.