21Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was sein ist. (Mi 2,2)
21Und du sollst die Frau deines Nächsten nicht begehren. Und du sollst dich nicht gelüsten lassen nach dem Haus deines Nächsten ⟨noch⟩ nach seinem Feld noch nach seinem Knecht noch nach seiner Magd ⟨noch⟩ nach seinem Rind noch nach seinem Esel noch nach irgendetwas, das deinem Nächsten ⟨gehört⟩. (2Sam 11,2; Hi 31,9; Spr 6,25; Röm 7,7)
21Du sollst nicht die Frau eines anderen Mannes begehren! Begehre auch nichts von dem, was deinem Mitmenschen gehört: weder sein Haus noch sein Feld, seinen Knecht oder seine Magd, Rinder, Esel oder irgendetwas anderes, was ihm gehört.«
21Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten; und du sollst dich nicht gelüsten lassen nach dem Haus deines Nächsten, noch nach seinem Acker, noch nach seinem Knecht, noch nach seiner Magd, noch nach seinem Rind, noch nach seinem Esel, noch nach allem, was dein Nächster hat! (2Sam 11,2; Spr 6,25; Kol 3,5; Jak 1,14; 1Joh 2,16)
21Und du sollst nicht die Frau deines Nächsten begehren und sollst nicht verlangen nach dem Haus deines Nächsten, nach seinem Acker oder seinem Knecht oder seiner Magd, nach seinem Rind oder seinem Esel oder nach irgendetwas, das deinem Nächsten gehört. (2Sam 11,2)
21Du sollst nicht versuchen, die Frau deines Mitmenschen an dich zu bringen. Du sollst überhaupt nichts begehren, was deinem Mitmenschen gehört: sein Haus und seinen Grundbesitz, seinen Sklaven, sein Rind, seinen Esel oder sonst irgendetwas, was deinem Mitmenschen gehört.
21Du sollst die Frau deines Mitmenschen nicht begehren. Gib dem Verlangen nach dem, was ihm gehört, keinen Raum[1], ganz gleich, ob es sich um sein Haus, seine Felder, seine Knechte und Mägde, seine Rinder und Esel oder um irgend etwas anderes handelt.«
21und nicht die Frau deines Nächsten begehren und du sollst nicht das Haus deines Nächsten verlangen, nicht sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel, nichts, was deinem Nächsten gehört. (Röm 7,7)
21Du sollst nicht die Frau deines Nächsten begehren. Und du sollst auch nicht sein Haus, sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, seinen Ochsen oder Esel oder irgendetwas anderes begehren, das deinem Nächsten gehört.‹ (Röm 7,1; Röm 7,7)
21Begehre nicht die Frau deines Mitmenschen! Begehre auch nicht sein Haus, sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel oder sonst etwas, das ihm gehört!"
21Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib und sollst dich nicht nach dem Hause deines Nächsten gelüsten lassen, nach seinem Felde, nach seinem Knecht und seiner Magd, nach seinem Ochsen und seinem Esel und nach allem, was deinem Nächsten gehört!«