14Wenn du aber kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will; du sollst sie aber nicht um Geld verkaufen oder als Sklavin behandeln, weil du zu ihr eingegangen bist.
14Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen ⟨mehr⟩ an ihr hast, dann sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen[1]. Aber du darfst sie keineswegs für Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln[2], weil du ihr Gewalt angetan hast. (2Mo 21,8)
14Gefällt sie ihm irgendwann nicht mehr, dann muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Weil er sie zur Ehe gezwungen hatte, darf er sie auf keinen Fall als Sklavin behandeln oder verkaufen.
14Wenn du aber keinen Gefallen [mehr] an ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, aber sie keineswegs um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast. (2Mo 21,7; 5Mo 22,28)
14Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr findest, sollst du sie freilassen, wenn sie es will, aber für Geld verkaufen darfst du sie nicht. Du darfst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du ihr Gewalt angetan hast. (2Mo 21,8)
14Wenn die Frau ihm später nicht mehr gefällt, muss er sie freigeben. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selber als Sklavin behalten; denn sie ist seine Frau gewesen.
14Wenn sie ihm später nicht mehr gefällt, muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten. Denn er hat sie zur Ehe gezwungen[1].
14Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, darfst du sie entlassen und sie darf tun, was sie will. Auf keinen Fall darfst du sie für Silber verkaufen. Auch darfst du sie nicht als Sklavin kennzeichnen. Denn du hast sie dir gefügig gemacht.
14Wenn sie ihm dann nicht mehr gefällt, muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Er darf sie nicht verkaufen und auch nicht wie eine Sklavin behandeln, denn er hat sie gegen ihren Willen zur Frau genommen. (1Mo 34,2)
14Sollte sie dir nicht mehr gefallen, musst du sie freigeben. Du darfst sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten, weil du ihr Gewalt angetan hast.
14Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«