17Ihr sollt beim Richten nicht die Person ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen und vor niemand euch scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu schwer sein, die lasst an mich gelangen, damit ich sie höre. (2Mo 21,6; 5Mo 16,19; 2Chr 19,6)
16-17Sie sollten auch die Streitfälle der Israeliten anhören und als Richter entscheiden. Ich befahl ihnen: »Seid unparteiisch und gerecht! Behandelt jeden Menschen gleich, egal ob er Israelit oder Ausländer ist, angesehen oder unbekannt. Lasst euch von niemandem einschüchtern! Ihr handelt in Gottes Auftrag. Und wenn euch ein Fall zu schwierig ist, dann kommt damit zu mir.«
17Ihr sollt richten ohne Ansehen der Person, den Kleinen sollt ihr anhören wie den Grossen, und ihr sollt euch vor niemandem fürchten, denn es ist Gottes Gericht. Ist euch aber ein Rechtsfall zu schwer, so legt ihn mir vor, und ich will ihn anhören. (2Mo 18,26; 5Mo 16,19; 2Chr 19,6; Spr 28,21)
17Urteilt unparteiisch! Hört die kleinen Leute genauso an wie die vornehmen und einflussreichen und lasst euch von niemand einschüchtern; denn Gott selbst wacht über das Recht. Ist euch ein Fall zu schwierig, so kommt zu mir, damit ich ihn entscheide.« (2Mo 23,6; 3Mo 19,15; 5Mo 16,19; Jak 2,1)
17Lasst euch vor Gericht nicht davon beeinflussen, wen ihr vor euch habt. Hört die einfachen Leute genauso an wie die einflussreichen und vornehmen. Fürchtet euch vor niemand, denn vor Gericht handelt ihr in Gottes Auftrag[1]. Ist euch ein Fall zu schwierig, dann kommt damit zu mir, und ich werde ihn entscheiden.«
17Kennt vor Gericht kein Ansehen der Person! Klein wie Groß hört an! Fürchtet euch nicht vor angesehenen Leuten; denn das Gericht hat mit Gott zu tun. Und ist euch eine Sache zu schwierig, legt sie mir vor; dann werde ich sie anhören. (3Mo 19,15)
17Seid bei euren Entscheidungen unparteiisch; hört den niedrig Stehenden genauso an wie den Angesehenen. Habt keine Angst vor Menschen, denn ihr richtet anstelle von Gott. Sollte ein Fall zu schwierig für euch sein, dann kommt damit zu mir, damit ich mich selbst damit befasse.‹ (2Mo 18,25; 5Mo 10,17; 5Mo 16,19; 5Mo 24,17; Spr 24,23; Jak 2,1)
17Urteilt ohne Ansehen der Person und hört euch die kleinen Leute genauso wie die großen an. Lasst euch von keinem einschüchtern, denn beim Gericht geht es um Gottes Sache. Ist euch ein Rechtsfall zu schwer, dann legt ihn mir vor, dass ich ihn anhöre."
17Ihr dürft beim Rechtsprechen die Person nicht ansehen: den Niedrigsten müßt ihr ebenso wie den Vornehmsten anhören und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes Sache. Sollte aber ein Rechtsfall für euch zu schwierig sein, so legt ihn mir vor, damit ich die Untersuchung dabei führe.‹