13Wer aber rein ist und wer nicht auf einer Reise ist und unterlässt es, das Passa zu halten, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er seine Gabe nicht zur festgesetzten Zeit dem HERRN gebracht hat. Er soll seine Sünde tragen.
13Der Mann aber, der rein ist und nicht auf einer Reise[1] und es unterlässt, das Passah zu feiern, diese Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern[2]; denn er hat die Opfergabe des HERRN nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht; dieser Mann soll seine Sünde tragen. (2Mo 30,33; 3Mo 24,15; 4Mo 15,30; 4Mo 19,13)
13Aber wenn jemand das Fest im 1. Monat nicht feiert, obwohl er rein ist und sich auch nicht auf Reisen befindet, hat er sein Leben verwirkt. Er darf nicht länger zur Gemeinschaft eures Volkes gehören. Er hat mir, dem HERRN, sein Opfer nicht zur festgelegten Zeit dargebracht und muss die Folgen dieser Sünde tragen.
13Der Mann aber, der rein und nicht auf der Reise ist und es unterlässt, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, weil sie die Opfergabe des HERRN nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; ein solcher Mann soll seine Sünde tragen! (2Mo 12,15; 4Mo 5,31; 1Kor 11,27; Hebr 12,25)
13Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es unterlässt, das Passa zu halten, soll getilgt werden aus seiner Sippe, denn er hat die Opfergabe für den HERRN nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht. Dieser Mann muss seine Sünde tragen. (3Mo 24,15)
13Wer aber weder unrein noch auf Reisen ist und trotzdem das Passafest nicht zur vorgeschriebenen Zeit feiert, der hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden. Er hat das Opfer für den HERRN nicht zur vorgeschriebenen Zeit dargebracht und muss die Folgen seiner Verfehlung tragen.
13Wer aber rein ist und sich nicht auf Reisen befindet und trotzdem das Passafest nicht feiert, muss aus dem Volk verstoßen werden und sterben. Er hat dem HERRN sein Opfer nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht und muss die Folgen seines Vergehens tragen.
13Wer jedoch rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet, es aber trotzdem unterlässt, das Pessachfest zu feiern, der soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden, denn er hat dem HERRN seine Opfergabe nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht; ein solcher Mensch muss die Folgen seiner Sünde tragen.
13Derjenige, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet, aber trotzdem nicht das Passahfest feiert, soll aus seinem Volk ausgestoßen und getötet werden. Denn er hat dem HERRN nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt geopfert und muss die Folgen seiner Schuld tragen. (2Mo 12,15; 4Mo 15,30)
13Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es trotzdem unterlässt, das Passa zu feiern, muss aus seiner Volksgemeinschaft entfernt werden, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit gebracht. Dieser Mann muss seine Schuld tragen.
13Wer aber rein ist und sich auf keiner Reise befindet und die Passahfeier trotzdem unterläßt, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden, weil er dem HERRN die Opfergabe nicht zur festgesetzten Zeit dargebracht hat: ein solcher Mensch soll für seine Sünde büßen! –