15und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von feinem Mehl, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und was dazugehört an Speisopfern und Trankopfern.
15und einen Korb mit ungesäuerten Broten: Weizengrieß-Kuchen, gemengt[1] mit Öl, und ungesäuerte Fladen, bestrichen[2] mit Öl, und das dazugehörende Speisopfer und die dazugehörenden Trankopfer. (3Mo 7,12; 4Mo 15,3)
15außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer sowie einen Korb voll Kuchen und Fladenbrote, die aus feinem Weizenmehl ohne Sauerteig gebacken sind. Die Kuchen sollen aus mit Öl vermengtem Mehl zubereitet und die Fladenbrote mit Öl bestrichen sein.
15und einen Korb mit Ungesäuertem: Kuchen aus Feinmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, samt dem dazugehörenden Speisopfer und den dazugehörenden Trankopfern. (3Mo 2,4; 3Mo 8,2; 4Mo 15,5; 4Mo 15,7; 4Mo 15,10)
15ferner einen Korb ungesäuerter Brote aus Feinmehl, mit Öl angerührte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und das dazugehörige Speiseopfer und die dazugehörigen Trankopfer. (3Mo 7,12; 3Mo 15,3)
15außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer und als zusätzliches Speiseopfer noch einen Korb voll Gebackenes, das aus Weizenmehl ohne Sauerteig bereitet ist, und zwar Ringbrote aus Mehl, das mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen sind.
15Dazu kommt ein Korb mit ungesäuerten Broten: ungesäuerte Ringbrote, die mit Öl zubereitet wurden, und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladenbrote, außerdem die dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
15ferner einen Korb voll ungesäuerter Kuchen aus Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie voll ungesäuerter Brotfladen, die mit Öl bestrichen sind, ferner das dazugehörende Speiseopfer und die dazugehörenden Trankopfer.
15einen Korb mit ungesäuertem[1] Backwerk – Kuchen aus besonders feinem, mit Öl vermischtem Mehl und mit Öl bestrichene Fladen – sowie das dazugehörige Speiseopfer und die vorgeschriebenen Trankopfer. (4Mo 15,1)
15Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote[1] aus Feinmehl sein, das mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer.
15außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk von Feinmehl, nämlich mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.