4Wenn denn nun das Erlassjahr der Israeliten kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie eingeheiratet haben; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter um das verringert, was sie haben. (3Mo 25,10)
4Und ⟨auch⟩ wenn das Jobel⟨jahr⟩[1] der Söhne Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3Mo 25,8)
4Und selbst wenn wir das Land zurückkaufen könnten, würde es beim nächsten Erlassjahr wieder dem anderen Stamm gegeben, in den die Frauen eingeheiratet haben. So würden wir es endgültig verlieren.«
4Auch wenn das Halljahr der Kinder Israels kommt, dann wird ihr Erbteil dem Erbteil des Stammes beigefügt, dem sie angehören werden; so wird dann von dem Erbteil des Stammes unserer Väter ihr Erbteil abgezogen! (3Mo 25,10)
4Und wenn dann das Jobeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zu dem Erbbesitz des Stamms geschlagen werden, dem sie angehören, dem Erbbesitz des Stamms unserer Vorfahren aber wird ihr Erbbesitz entzogen werden. (3Mo 25,10)
4Nicht einmal im Erlassjahr kommt das Land wieder in unseren Besitz. Im Gegenteil: es wird endgültig dem Stamm zugerechnet, in den die Frauen eingeheiratet haben[1], und unser Stamm verliert es unwiderruflich.« (3Mo 25,8)
4Sobald das Jubeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten, aber dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes geht ihr Erbbesitz verloren. (3Mo 25,10)
4Wenn dann das Erlassjahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig dem Stamm, in den sie eingeheiratet hat, zufallen und dem Stamm unserer Vorfahren für immer verloren gehen.«
4Und wenn dann das Jubeljahr für Israel kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig in den Besitz des Stammes übergehen, in den sie eingeheiratet haben, und ihr Besitz wird dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen."
4Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«