30Aber von der Hälfte der Israeliten sollst du je eins von fünfzig erheben, an Menschen, Rindern, Eseln und Schafen, von allem Vieh, und sollst sie den Leviten geben, die den Dienst versehen an der Wohnung des HERRN.
30Und von der Hälfte der Söhne Israel sollst du je eins nehmen, von fünfzig herausgegriffen, von den Menschen, von den Rindern, von den Eseln und von den Schafen, von allem Vieh; und du sollst es den Leviten geben, die den Dienst an der Wohnung des HERRN versehen. (4Mo 1,53; Jos 9,27)
30Von der anderen Hälfte, die das übrige Volk bekommt, soll je einer von fünfzig Menschen und je eins von fünfzig Tieren für mich zurückbehalten werden. Gib sie den Leviten, die den Dienst im heiligen Zelt verrichten.«
30Aber von der Hälfte der Kinder Israels sollst du von je 50 ein Stück nehmen, von den Menschen, von den Rindern, von den Eseln und von den Schafen, von allem Vieh, und sollst sie den Leviten geben, die den Dienst an der Wohnung des HERRN verrichten. (4Mo 3,7; 1Kor 9,13)
30Von der Hälfte aber, die den Israeliten gehört, sollst du von 50 Menschen, Rindern, Eseln und Schafen, von allem Vieh je eines herausgreifen und den Leviten geben, die die Aufgaben an der Wohnung des HERRN erfüllen.
30Von der Hälfte, die dem übrigen Volk gehört, wird jeweils ein Mensch oder Tier von fünfzig ausgesondert. Gib sie den Leviten, die an der Wohnung des HERRN Dienst tun.«
30Von der Hälfte, die den Israeliten zusteht, sollst du eins von fünfzig gefangenen Mädchen und eins von fünfzig Tieren – Rindern, Eseln, Schafen und Ziegen – aussondern. Gib sie den Leviten, die den Dienst an meiner heiligen Wohnung verrichten.«
30Von dem Anteil der Beute, der auf die Israeliten entfällt, sollst du je einen Menschen von fünfzig Gefangenen und je ein Tier von fünfzig Rindern, Eseln, Schafen und Ziegen, also vom ganzen Vieh, nehmen. Gib sie den Leviten, die den Dienst an der Wohnung des HERRN tun!
30Von der Hälfte, die den Israeliten gehört, sollt ihr je einen von 50 Gefangenen und je ein Tier von 50 Rindern, Eseln, Schafen und Ziegen nehmen und diesen Teil den Leviten, die für das Zelt Gottes des HERRN zuständig sind, geben.«
30Von der Hälfte, die den übrigen Israeliten zusteht, sollst du je eins von 50 erheben, bei Menschen und Vieh, bei Rindern, Eseln, Schafen oder Ziegen, und sollst es den Leviten übergeben, die den Dienst an der Wohnung Jahwes tun."
30Von der den (anderen) Israeliten zufallenden Hälfte aber sollst du aus fünfzig Stück immer eins herausgreifen, sowohl aus den Menschen als auch aus den Rindern, den Eseln und dem Kleinvieh, also aus dem gesamten Vieh, und sollst sie den Leviten übergeben, die den Dienst an der Wohnung des HERRN zu verrichten haben.«