19Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemanden getötet oder die Erschlagene angerührt haben, dass ihr euch entsündigt am dritten und siebenten Tage samt denen, die ihr gefangen genommen habt. (4Mo 19,11)
19Ihr aber lagert sieben Tage außerhalb des Lagers! Jeder, der einen Menschen[1] umgebracht, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat. Ihr sollt euch entsündigen am dritten Tag und am siebten Tag, ihr und eure Gefangenen. (4Mo 19,11)
19Jeder von euch, der einen Menschen getötet oder eine Leiche berührt hat, muss sieben Tage lang draußen vor dem Lager bleiben. Er soll sich am dritten und siebten Tag mit geweihtem Wasser von seiner Sünde reinigen. Das gilt sowohl für euch als auch für die Gefangenen.
19Lagert euch nun außerhalb des Lagers sieben Tage lang, jeder, der eine Seele getötet oder einen Erschlagenen angerührt hat; entsündigt euch dann am dritten und siebten Tag, ihr und eure Gefangenen. (4Mo 5,2; 4Mo 19,16)
19Ihr aber bleibt sieben Tage ausserhalb des Lagers. Jeder, der einen Menschen getötet, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat, soll sich am dritten Tag und am siebten Tag entsündigen, ihr und eure Gefangenen. (4Mo 19,12)
19Wer jemand getötet oder eine Leiche berührt hat, muss sieben Tage außerhalb des Lagers bleiben und am dritten und am siebten Tag die Reinigung an sich vollziehen lassen; dasselbe gilt für die gefangenen Mädchen. (4Mo 19,11)
19Jeder von euch, der einen Menschen getötet oder eine Leiche berührt hat, muss sieben Tage außerhalb des Lagers bleiben. Am dritten und am siebten Tag muss er sich mit Reinigungswasser von seiner Unreinheit befreien lassen[1]. Das gilt sowohl für euch als auch für die gefangenen Mädchen.
19Schlagt aber für sieben Tage eure Zelte außerhalb des Lagers auf! Jeder von euch, der einen Menschen umgebracht hat, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat, muss sich am dritten und am siebten Tag der Entsündigung unterziehen, ihr selbst wie eure Gefangenen. (4Mo 19,11)
19Alle diejenigen von euch, die einen Menschen getötet oder einen Leichnam berührt haben, müssen sieben Tage außerhalb des Lagers bleiben. Ihr sollt euch und eure Gefangenen am dritten und am siebten Tag reinigen.
19Ihr bleibt sieben Tage vor dem Lager. Und jeder, der einen Menschen erschlagen hat, und jeder, der einen Toten berührte, soll sich am dritten und am siebten Tag samt seinen Gefangenen entsündigen.
19Ihr selbst aber müßt sieben Tage lang außerhalb des Lagers bleiben: jeder, der einen Menschen getötet, und jeder, der einen Erschlagenen berührt hat, muß sich am dritten und am siebten Tage entsündigen, ihr selbst und eure Gefangenen. (4Mo 19,17)