20Wer aber unrein wird und sich nicht entsündigen will, der soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht und ist nicht mit Reinigungswasser besprengt; darum ist er unrein.
20Und wenn jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, dann soll diese Seele ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht; das Wasser der Reinigung[1] ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 17,16; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)
20Wer unrein geworden ist und sich nicht reinigen lässt, beschmutzt das Heiligtum des HERRN. Er muss aus eurer Gemeinschaft ausgeschlossen werden und sterben. Denn ohne die Besprengung mit dem Reinigungswasser bleibt er unrein.
20Wenn aber jemand unrein ist und sich nicht entsündigen will, so soll er aus der Mitte der Gemeinde ausgerottet werden, denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt; das Reinigungswasser ist nicht auf ihn gesprengt worden, darum ist er unrein. (4Mo 15,30; 4Mo 19,13; Offb 21,27; Offb 22,11)
20Wer aber unrein wird und sich nicht entsündigt, der soll aus der Versammlung getilgt werden, denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Es ist kein Wasser gegen Unreinheit auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. (3Mo 17,16)
20Wer aber unrein wird und nicht diese Sühne an sich vollziehen lässt, entweiht das Heiligtum des HERRN. Er bleibt unrein, weil kein Reinigungswasser über ihn gesprengt worden ist. Er hat sein Leben verwirkt und muss aus der Gemeinde ausgestoßen werden.
20Wer aber unrein geworden ist und sich nicht reinigen lässt, muss aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden und sterben, denn er hat das Heiligtum des HERRN entweiht. Er ließ sich nicht mit Reinigungswasser besprengen und blieb daher unrein.
20Wer aber unrein geworden ist und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch ist aus der Mitte der Versammlung auszumerzen; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Er hat sich nicht mit dem Reinigungswasser besprengen lassen; er ist unrein.
20Jeder aber, der sich verunreinigt und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, soll aus der Gemeinschaft ausgestoßen und getötet werden, denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Da er nicht mit dem Reinigungswasser[1] besprengt wurde, bleibt er unrein. (4Mo 19,13)
20Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch muss von der Gemeinschaft beseitigt werden, denn er hat das Heiligtum Jahwes unrein gemacht. Es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden. Er ist unrein.
20Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.