21Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein Gelübde zu erfüllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei. Es soll keinen Fehler haben.
21Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer[1] darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, vom Rind- oder vom Kleinvieh: ohne Fehler soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Makel darf an ihm sein. (3Mo 3,1)
21Wer mir, dem HERRN, ein Friedensopfer darbringt, weil er ein Gelübde erfüllen oder eine freiwillige Gabe bringen will, soll dafür ein fehlerloses Tier aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Dann nehme ich das Opfer gnädig an.
21Und wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es makellos sein, damit es wohlgefällig ist. Es soll keinerlei Gebrechen haben. (3Mo 3,1; 3Mo 3,6; 3Mo 22,19; 4Mo 15,3; 5Mo 12,6; 5Mo 12,17; 5Mo 16,10)
21Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer von den Rindern oder vom Kleinvieh darbringen will, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so muss es makellos sein, damit es Wohlgefallen findet. Es darf keinen Makel haben. (3Mo 3,1)
21Auch wenn jemand mir ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege als Mahlopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder mir freiwillig etwas zu geben, nehme ich es nur an, wenn das Opfertier fehlerfrei ist.
21Wenn jemand mir, dem HERRN, ein Gemeinschaftsopfer darbringen will – sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Gabe aus freien Stücken –, muss er ein fehlerloses Tier ohne jeden Makel aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Dann werde ich sein Opfer annehmen.
21Wenn jemand ein Heilsopfer für den HERRN darbringt, sei es, um ein Gelübde zu erfüllen, oder sei es als freiwillige Gabe, so soll es ein fehlerloses Rind oder Schaf oder eine fehlerlose Ziege sein, um Wohlgefallen zu finden; es darf kein Gebrechen haben.
21Wenn ihr dem HERRN ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege als Friedensopfer bringt, sei es freiwillig oder um ein Gelübde zu erfüllen, soll das Tier fehlerlos und gesund sein, damit ich das Opfer annehme.
21Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit er Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein.
21Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben.