13Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen und hat keine Kinder und kehrt zurück in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen.
13Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird und keine Kinder[1] hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt wie in ihrer Jugend, ⟨dann⟩ darf sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremder[2] darf davon essen. (1Mo 38,11; 2Mo 12,43; 2Mo 29,33; 3Mo 10,14; 1Sam 21,7; Esr 2,63; Hes 44,8)
13Wenn sie aber als Witwe oder Geschiedene in das Haus ihres Vaters zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie von den Anteilen am Opfer essen, die ihr Vater erhält. Wer nicht zur Priesterfamilie gehört, darf auf keinen Fall davon essen!
13Wird aber die Tochter des Priesters eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in das Haus ihres Vaters, wie in ihrer Jugend, so soll sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. (3Mo 10,14)
13Wenn die Tochter eines Priesters aber Witwe oder verstossen wird und keine Kinder hat und zurückkehrt in das Haus ihres Vaters, darf sie von der Speise ihres Vaters essen, wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder darf davon essen. (1Mo 10,14; 1Mo 38,11)
13Wenn sie aber als Witwe oder Geschiedene ohne Kinder in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf sie wie früher von dem essen, was ihrem Vater als Priester zusteht. Nur wer zur Familie eines Priesters gehört, darf davon essen.
13Wenn sie aber als Witwe oder Geschiedene ohne Kinder in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, dann darf sie wie in ihrer Jugend von dem essen, was ihrem Vater von den Opfergaben zusteht. Wer aber nicht zur Familie des Priesters gehört, darf auf keinen Fall davon essen.
13aber wenn sie verwitwet oder verstoßen ist und keine Kinder hat und deshalb in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf sie wie in ihrer Jugend vom Lebensunterhalt ihres Vaters essen; kein Unbefugter aber darf davon essen.
13Wenn sie jedoch verwitwet oder geschieden ist und keine Kinder hat und dann in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf sie wieder – wie in ihrer Jugend – von den Anteilen essen, die ihrem Vater zustehen. Wer jedoch nicht zur Familie des Priesters gehört, darf auf keinen Fall davon essen. (3Mo 22,10)
13Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen.
13Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.