15Das Fest der Ungesäuerten Brote sollst du so halten, dass du sieben Tage ungesäuertes Brot isst, wie ich dir geboten habe, im Monat Abib, denn zu dieser Zeit bist du aus Ägypten gezogen. Niemand erscheine mit leeren Händen vor mir! (2Mo 12,15)
15Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur festgesetzten Zeit im Monat Abib[1], denn in diesem bist du aus Ägypten gezogen. Und man soll nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen. (2Mo 12,15; 2Mo 13,4; 3Mo 23,6; Mi 6,6; Lk 2,41)
15Feiert als erstes das Fest der ungesäuerten Brote! Sieben Tage im Monat Abib sollt ihr Brot essen, das ohne Sauerteig gebacken wurde, wie ich es euch befohlen habe. Denn in diesem Monat seid ihr aus Ägypten fortgezogen. Keiner soll mit leeren Händen zu meinem Heiligtum kommen!
15Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, so wie ich es dir befohlen habe; denn in diesem [Monat] bist du aus Ägypten ausgezogen. Und man soll nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen. (3Mo 23,6; 5Mo 16,16)
15Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten; sieben Tage sollst du ungesäuerte Brote essen, wie ich es dir geboten habe, zur festgesetzten Zeit im Ährenmonat, denn in diesem bist du aus Ägypten ausgezogen. Und nicht mit leeren Händen soll man vor meinem Angesicht erscheinen. (2Mo 12,15; 2Mo 13,4; 2Mo 34,18)
15Haltet als erstes das Fest der Ungesäuerten Brote. Zur festgesetzten Zeit im Frühlingsmonat,[1] dem Monat eures Auszugs aus Ägypten, sollt ihr sieben Tage lang nur solches Brot essen, das ohne Sauerteig zubereitet ist, so wie ich es euch befohlen habe. Niemand soll mit leeren Händen zu meinem Heiligtum kommen. (2Mo 12,15)
15Begeht zunächst das Fest der ungesäuerten Brote und esst sieben Tage lang Brot ohne Sauerteig. Ich habe euch befohlen, dies jedes Jahr zur festgesetzten Zeit im Monat Abib zu tun, denn in diesem Monat seid ihr aus Ägypten ausgezogen. Niemand soll mit leeren Händen zu meinem Heiligtum[1] kommen!
15Du sollst das Fest der Ungesäuerten Brote halten. Im Monat Abib sollst du zur festgesetzten Zeit sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen, wie ich es dir geboten habe. Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten ausgezogen. Man soll nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.
15Das erste ist das Fest der ungesäuerten Brote. Sieben Tage lang sollt ihr Brot essen, das ohne Sauerteig gebacken wurde, wie ich es euch befohlen habe. Dieses Fest soll jedes Jahr zur festgesetzten Zeit im Monat Abib[1] stattfinden, denn in diesem Monat seid ihr aus Ägypten ausgezogen. Keiner darf mit leeren Händen vor mich kommen. (2Mo 12,15; 2Mo 13,4; 3Mo 23,5)
15Das erste ist das Fest der ungesäuerten Brote. Dabei sollst du zur festgesetzten Zeit sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Das soll im Ährenmonat geschehen, dem Monat deines Auszugs aus Ägypten. Und keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen.
15Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib! Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten ausgezogen. Man darf aber nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.