8Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht, nachdem er sie für sich bestimmt hat, so soll er sie auslösen lassen. Er hat aber nicht Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, nachdem er sie verschmäht hat.
8Falls sie ihrem Herrn missfällt[1], der sie für sich vorgesehen hatte[2], lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an einen Ausländer[3] zu verkaufen, indem er sie treulos entlässt[4]. (5Mo 21,14)
8Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.
8Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber er hat keine Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. (5Mo 21,14)
8Missfällt sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, so soll er zulassen, dass sie losgekauft wird. Er ist nicht berechtigt, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, denn er hat treulos an ihr gehandelt. (5Mo 21,14)
8Hatte der Käufer sie als Frau für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, so muss er ihrer Familie Gelegenheit geben, sie zurückzukaufen. Er darf sie nicht an Ausländer weiterverkaufen, weil er seine Zusage ihr gegenüber nicht gehalten hat.
8Hatte der Käufer sie für sich als Frau vorgesehen, und sie gefällt ihm nicht mehr, dann soll er ihrer Familie erlauben, sie wieder loszukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde weiterzuverkaufen, denn damit würde er das Versprechen brechen, das er ihr gegeben hat[1].
8Mag sie der Herr nicht mehr, der sie für sich selbst bestimmt hat, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, da er seine Zusage nicht eingehalten hat.
8Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich zur Frau bestimmt hat, nicht gefällt, soll er sie freikaufen lassen. Wenn er sein Eheversprechen nicht einhält, darf er sie aber nicht an Ausländer verkaufen.
8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat.
8Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, mißfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.