48Wenn ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passa halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann trete er herzu, dass er es halte, und er sei wie ein Einheimischer des Landes. Aber ein Unbeschnittener darf nicht davon essen.
48Wenn sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll ⟨bei⟩ ihm alles Männliche beschnitten werden, und dann komme er herbei, um es zu feiern; und er soll wie ein Einheimischer des Landes gelten. Es darf jedoch kein Unbeschnittener davon essen. (Hes 44,9)
48Wenn jemand, der aus dem Ausland stammt und bei euch lebt, mir zu Ehren mitfeiern will, soll er jeden Mann und jeden Jungen in seinem Haus beschneiden lassen. Dann gehört er auch zu eurem Volk und kann wie jeder andere Israelit am Fest teilnehmen. Ein Unbeschnittener aber darf auf keinen Fall vom Passahlamm essen.
48Und wenn sich bei dir ein Fremdling aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll alles Männliche bei ihm beschnitten werden, und dann erst darf er hinzutreten, um es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes, denn kein Unbeschnittener darf davon essen. (2Mo 12,44; Hes 44,9; 1Kor 11,27)
48Wenn aber ein Fremder bei dir weilt und dem HERRN ein Passa halten will, so soll sich bei ihm jeder beschneiden lassen, der männlich ist. Dann darf er herzutreten, um es zu halten, und er soll als ein Einheimischer des Landes gelten. Kein Unbeschnittener aber darf davon essen. (2Mo 12,44)
48Wenn ein Fremder für immer bei euch lebt und das Passafest für den HERRN mitfeiern will, müssen alle männlichen Angehörigen seiner Familie beschnitten werden. Dann rechnet er zu den Einheimischen und darf das Passa feiern; aber ein Unbeschnittener darf auf keinen Fall teilnehmen.
48Wenn ein Ausländer bei euch lebt und ebenfalls mir zu Ehren das Passafest feiern möchte, müssen zuerst alle Männer seiner Familie beschnitten werden. Dann darf er am Fest teilnehmen und wird wie ein Einheimischer betrachtet. Unbeschnittene jedoch dürfen niemals vom Passamahl essen.
48Lebt bei dir jemand als Fremder, der das Pessach für den HERRN feiern will, so muss er alle männlichen Angehörigen beschneiden lassen; dann darf er sich am Pessach beteiligen. Er gilt dann wie ein Einheimischer. Doch kein Unbeschnittener darf davon essen.
48Wenn ein Ausländer bei euch lebt, der mir zu Ehren das Passahfest feiern möchte, müssen zuerst alle männlichen Personen seiner Familie beschnitten werden. Dann kann er das Passahfest mit euch feiern und soll wie ein Einheimischer behandelt werden. Ein unbeschnittener Mann darf jedoch auf keinen Fall vom Passahlamm essen. (4Mo 9,13; Gal 3,28)
48Wenn ein Fremder bei euch lebt und das Passa für Jahwe mitfeiern will, muss er alle männlichen Familienangehörigen beschneiden lassen. Dann gilt er als Einheimischer und darf das Passa mitessen. Kein Unbeschnittener darf davon essen.
48und wenn ein Fremder sich unter euch aufhält und das Passah zu Ehren des HERRN feiern will, so müssen zuvor alle männlichen Personen seiner Familie beschnitten werden: alsdann darf er an der Feier teilnehmen und soll den Einheimischen des Landes gleichgeachtet sein; aber kein Unbeschnittener darf davon essen.