16Wenn eine gläubige Frau Witwen in ihrem Haus hat, so versorge sie diese, die Gemeinde aber soll nicht beschwert werden, damit sie für die rechten Witwen sorgen kann. (Apg 6,1)
16Wenn eine Gläubige Witwen hat, leiste sie ihnen Hilfe, und die Gemeinde[1] werde nicht belastet, damit sie denen Hilfe leistet, die wirklich Witwen sind.
16Wenn aber eine Christin in ihrer Verwandtschaft Witwen hat, dann soll sie auch weiterhin für diese sorgen. Auf keinen Fall darf die Gemeinde damit belastet werden. Denn die Gemeinde soll sich nur um die Witwen kümmern müssen, die gar keine Angehörigen haben.
16Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so soll er sie versorgen, und die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit diese für die wirklichen Witwen sorgen kann. (1Tim 5,3; 1Tim 5,4; 1Tim 5,5; 1Tim 5,8)
16Wenn eine gläubige Frau Witwen in ihrer Familie hat, dann soll sie sich um sie kümmern; die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit sie sich um die alleinstehenden Witwen kümmern kann.
16Wenn eine vermögende Christin Witwen in ihr Haus aufgenommen hat, soll sie auch weiterhin für sie sorgen und die Last nicht der Gemeinde aufbürden. Die Mittel der Gemeinde sollen den Witwen zugutekommen, die sonst keine Versorgung haben.
16Um diesen Punkt zusammenzufassen: Wenn eine gläubige Frau[1] Witwen in ihrer Familie hat[2], soll sie ihnen zur Seite stehen. Dadurch ist die Gemeinde entlastet und kann den Witwen helfen, die wirklich hilfsbedürftig sind[3].
16Wenn eine gläubige Frau Witwen in ihrem Haus hat, soll sie für sie sorgen. Die Gemeinde soll nicht belastet werden, damit sie sich um die kümmern kann, die wirklich Witwen sind.
16Wenn eine gläubige Frau Witwen in ihrer Verwandtschaft hat, muss sie sich um sie kümmern und darf die Verantwortung nicht auf die Gemeinde abschieben. Dann kann die Gemeinde diejenigen versorgen, die wirklich allein dastehen.
16Wenn also eine gläubige Frau Witwen in ihrer Verwandtschaft hat, soll sie für sie sorgen. Dadurch wird die Gemeinde nicht belastet und kann den alleinstehenden Witwen helfen.
16Wenn eine gläubige Frau Witwen (in ihrer Verwandtschaft) hat, so soll sie für deren Bedarf sorgen, die Gemeinde aber soll unbelastet bleiben, damit sie sich der wirklichen Witwen ausreichend annehmen kann.
16Wenn eine gläubige Frau in ihrem Haushalt auch Witwen wohnen hat, dann soll sie sie unterstützen, damit die Gottesgemeinde dadurch nicht belastet wird und denen Unterstützung zukommen lassen kann, die als Witwen wirklich ganz allein dastehen.