12Jeden Knaben, wenn er acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. Desgleichen auch alles, was an Gesinde im Hause geboren oder was gekauft ist von irgendwelchen Fremden, die nicht aus eurem Geschlecht sind.
12Im Alter von acht Tagen[1] soll alles, was männlich ist, bei euch beschnitten werden, durch eure Generationen, der im Haus geborene und der von irgendeinem Fremden für Geld gekaufte ⟨Sklave⟩, der nicht von deiner Nachkommenschaft ist; (1Mo 21,4; 2Mo 12,44; 3Mo 12,3; Lk 1,59; Lk 2,21)
12-13Bei allen männlichen Neugeborenen soll die Beschneidung am achten Tag durchgeführt werden. Das gilt auch für eure Sklaven, egal ob sie bei euch geboren wurden oder ob ihr sie aus dem Ausland gekauft habt. So tragt ihr an eurem Körper das Zeichen des Bundes, der niemals aufhören wird.
12Jedes Männliche von euren Nachkommen soll bei euch beschnitten werden, wenn es acht Tage alt ist, sei es im Haus geboren oder um Geld erkauft von irgendwelchen Fremden, die nicht von deinem Samen sind. (1Mo 21,4; 3Mo 12,3; Lk 2,21; Phil 3,5)
12Im Alter von acht Tagen soll alles bei euch, was männlich ist, beschnitten werden, von Generation zu Generation, der im Haus geborene und der von irgendeinem Fremden um Silber gekaufte Sklave, der nicht zu deinen Nachkommen gehört. (1Mo 21,4; 2Mo 12,44; 3Mo 12,3; Lk 1,59)
12An jedem männlichen Neugeborenen muss am achten Tag diese Beschneidung vollzogen werden. Das gilt auch für die Sklaven, die bei euch geboren werden oder die ihr von Fremden kauft;
12Jeder männliche Neugeborene soll im Alter von acht Tagen beschnitten werden, jetzt und in allen künftigen Generationen. Das gilt auch für die Sklaven, die bei euch geboren werden oder die ihr von Fremden kauft, auch wenn sie eigentlich nicht zu euren Nachkommen gehören.
12Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden in jeder eurer Generationen, seien sie im Haus geboren oder um Geld erworben von irgendeinem Fremden, der nicht von dir abstammt. (1Mo 21,4; 3Mo 12,3; Lk 1,59; Lk 2,21)
12Jedes männliche Kind soll acht Tage nach seiner Geburt beschnitten werden. Das gilt für alle, die in deinem Haus geboren werden, selbst für die ausländischen Sklaven, die du gekauft hast und die eigentlich nicht zu deinen Nachkommen gehören. (1Mo 21,4; 3Mo 12,3; Lk 1,59; Lk 2,21)
12Am achten Tag muss jedes männliche Neugeborene beschnitten werden. Das gilt auch für die Sklaven, die bei euch geboren werden oder die ihr von Fremden kauft, auch dann, wenn sie nicht zu deiner Nachkommenschaft gehören.
12Jedes Knäblein soll im Alter von acht Tagen bei euch die Beschneidung empfangen, Geschlecht für Geschlecht, auch der im Hause geborene, sowie der für Geld von irgendeinem Fremden gekaufte Knecht, mag er auch nicht zu deiner Nachkommenschaft gehören.