36Wenn aber jemand meint, er handle unrecht an seiner Jungfrau[1], – wenn die Zeit längst reif ist und es geschehen soll, so tue er, was er will; er sündigt nicht, sie sollen heiraten.
36Wenn aber jemand denkt, er handle unschicklich mit seiner Jungfrau, wenn er in der Vollkraft steht[1], und es muss so geschehen, so tue er, was er will; er sündigt nicht; sie sollen heiraten.
36Wenn aber jemand meint, es sei unrecht gegenüber seiner Verlobten, sie nicht zu heiraten, und wenn sein Verlangen nach ihr zu stark ist, so soll er tun, was er für richtig hält. Die beiden können heiraten, es ist keine Sünde.
36Wenn aber jemand meint, er handle unschicklich an seiner Jungfrau, wenn sie über die Jahre der Reife hinauskommt, und wenn es dann so sein muss, der tue, was er will; er sündigt nicht, sie mögen heiraten! (1Kor 7,28)
36Wenn aber einer meint, sich seiner Verlobten gegenüber ungehörig zu verhalten, wenn sie schon in der Zeit der Reife ist und geschehen soll, was geschehen muss,[1] dann soll er es tun; er sündigt nicht, sie sollen heiraten. (1Kor 13,5)
36Wenn nun einer meint, er begehe ein Unrecht an seiner Verlobten, wenn er sie nicht heiratet, und wenn sein Verlangen nach ihr zu stark ist, dann sollen die beiden ruhig heiraten. Es ist keine Sünde.
36Vielleicht denkt jemand, er verhalte sich nicht richtig gegenüber seiner Verlobten[1], wenn er sie nicht heiratet; vielleicht ist sein Verlangen nach ihr[2] so stark, dass für ihn nur Heiraten in Frage kommt[3]. Nun, dann soll er tun, was er vorhat; er begeht damit keine Sünde. Die beiden sollen ruhig heiraten.
36Wer sich gegenüber seiner Verlobten ungehörig zu verhalten glaubt, wenn sie herangereift ist und es so geschehen soll, der soll tun, wozu es ihn drängt, nämlich heiraten, er sündigt nicht.
36Wenn ein Mann nun der Meinung ist, er sollte seine Verlobte besser heiraten, weil es ihm sonst schwer fällt, seine Leidenschaft zu kontrollieren, und es kann nicht anders sein, so ist das gut und keine Sünde. Sie sollen heiraten.
36Wenn jemand denkt, er handelt unrecht an seiner Verlobten,[1] wenn sie über die Jahre der Reife hinauskommt, und meint, er müsste sie heiraten, dann soll er tun, was er will; er sündigt nicht.
36Meint jedoch jemand, an seiner unverheirateten Tochter nicht recht zu handeln, falls sie die Jahre ihrer Jugendblüte überschreite, und liegt demnach ein Anlaß (zu ihrer Verheiratung) vor, so tue er, was er will; er versündigt sich nicht: sie mögen sich heiraten.
36Wenn aber jemand der Ansicht ist, dass er sich falsch verhält in Bezug auf die ihm versprochene unverheiratete Frau, wenn sie im heiratsfähigen Alter ist, und wenn er denkt, dass es doch so sein muss, dann soll er ruhig das tun, was er will. Er tut damit nichts Falsches. Sie können heiraten.