3Denn ich, der ich zwar nicht leiblich bei euch bin, doch mit dem Geist, habe schon, als wäre ich bei euch, den verurteilt, der solches getan hat: (Kol 2,5)
3Denn ich, zwar dem Leibe nach abwesend, aber im Geist anwesend, habe schon als Anwesender das Urteil gefällt über den, der dieses so verübt hat (Kol 2,5)
3Denn ich als dem Leib nach abwesend, dem Geist nach aber anwesend, habe schon, als wäre ich anwesend, über den, der dies auf solche Weise begangen hat, beschlossen, (2Kor 10,11; 2Kor 13,2; 2Kor 13,10; Kol 2,5)
3Ich freilich - körperlich zwar abwesend, im Geist aber anwesend - habe über den, der diese Tat verübt hat, bereits das Urteil gefällt, als wäre ich anwesend:
3Ich selbst bin zwar körperlich fern, aber im Geist unter euch; und im Geist bei euch anwesend, habe ich schon das Urteil gesprochen über den, der so etwas Schlimmes getan hat. (Kol 2,5)
3Ich jedenfalls habe bereits entschieden, was zu tun ist. Denn wenn ich auch nicht persönlich unter euch bin, bin ich es doch mit meinen Gedanken.[1] Auf solche Weise bei euch anwesend, habe ich folgendes Urteil über den gefällt, der diese schändliche Beziehung eingegangen ist[2]:
3Was mich angeht, so habe ich - leiblich zwar abwesend, geistig aber anwesend - mein Urteil über den, der sich so vergangen hat, schon jetzt gefällt, als ob ich persönlich anwesend wäre: (Kol 2,5)
3Auch wenn ich nicht persönlich anwesend bin, so bin ich doch im Geist bei euch und habe das Urteil über den Mann, der das getan hat, bereits gefällt. (Kol 2,5)
3Nun – ich, der ich leiblich zwar abwesend, aber mit meinem Geiste bei euch anwesend bin, habe über diesen Menschen, der sich so schwer vergangen hat, bereits Gericht gehalten, als ob ich persönlich bei euch wäre.
3Deshalb tue ich das jetzt: Obwohl ich körperlich nicht bei euch anwesend bin, aber in der Wirklichkeit des Gottesgeistes sehr wohl bei euch gegenwärtig bin, habe ich schon, als wäre ich persönlich bei euch, den, der sich dieser Tat hingegeben hat, unter das Gericht gestellt.