1Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und aushändigt und sie so aus seinem Haus verstösst (Jes 50,1; Jer 3,8; Mt 1,19; Mt 5,31)2und wenn sie dann sein Haus verlässt und geht und die Frau eines anderen Mannes wird3und dieser zweite Mann sie auch nicht mehr liebt und ihr einen Scheidebrief schreibt und aushändigt und sie so aus seinem Haus verstösst oder wenn der zweite Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat,4dann darf ihr erster Mann, der sie verstossen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist, denn das verabscheut der HERR, und du sollst das Land, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beladen. (Jer 3,1)5Wenn sich jemand eine neue Frau genommen hat, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau glücklich machen, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
Gebote der Menschlichkeit
6Man soll die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit würde man das Leben als Pfand nehmen.7Wenn jemand dabei ertappt wird, dass er einen von seinen Brüdern, einen Israeliten, stiehlt und ihn als Sklaven behandelt oder verkauft, soll dieser Dieb sterben. So sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (2Mo 21,16)8Achte bei der Plage des Aussatzes darauf, alles genau zu beachten und danach zu handeln, was euch die levitischen Priester lehren. Was ich ihnen geboten habe, das sollt ihr beachten und danach handeln. (3Mo 14,8)9Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr ausgezogen seid aus Ägypten. (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ein Pfand von ihm zu nehmen.11Draussen sollst du stehen bleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen.12Und ist es ein armer Mann, dann sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,13sondern du sollst ihm sein Pfand zurückgeben, wenn die Sonne untergeht, dann kann er in seinem Mantel schlafen, und er wird dich segnen. So wirst du gerecht sein vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 6,25; 2Mo 22,25)14Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht bedrücken, weder einen deiner Brüder noch einen Fremden in deinem Land, an deinem Ort. (3Mo 15,9; 3Mo 19,13)15Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll darüber nicht untergehen, denn er ist arm und sehnt sich danach. Sonst ruft er den HERRN gegen dich an, und es trifft dich Strafe.16Die Väter sollen nicht mit den Kindern getötet werden, und die Kinder sollen nicht mit den Vätern getötet werden, ein jeder soll für seine eigene Sünde getötet werden. (2Kön 14,6; Jer 31,30; Hes 18,4)17Du sollst das Recht des Fremden und der Waise nicht beugen und das Kleid der Witwe nicht als Pfand nehmen, (5Mo 10,18; 5Mo 27,19)18sondern du sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich von dort befreit hat. Darum gebiete ich dir, dass du so handelst. (5Mo 5,15)19Wenn du auf deinem Feld deine Ernte schneidest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll sie gehören, damit der HERR, dein Gott, dich segnet bei aller Arbeit deiner Hände. (3Mo 19,9)20Wenn du deinen Ölbaum abklopfst, sollst du danach nicht die Zweige absuchen; dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören.21Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören.22Und du sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten; darum gebiete ich dir, dass du so handelst. (5Mo 5,15)
5.Mose 24
Lutherbibel 2017
Weitere Ehegesetze
1Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt (Mt 5,31)2und wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Frau3und dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist – denn solches ist ein Gräuel vor dem HERRN –, auf dass du nicht Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.5Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
Das Recht der Schwachen und Armen
6Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.7Wenn jemand ergriffen wird, der von seinen Brüdern, den Israeliten, einen Menschen raubt und ihn gewalttätig behandelt oder ihn verkauft: Solch ein Dieb soll sterben, dass du das Böse aus deiner Mitte wegtust. (2Mo 21,16)8Hüte dich beim Auftreten von Aussatz, dass du alles genau hältst und tust, was euch die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und danach tun. (3Mo 13,1)9Bedenke, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendetwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,11sondern du sollst draußen stehen und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber bedürftig, so sollst du dich nicht schlafen legen mit seinem Pfand,13sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafe und dich segne. So wird das deine Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25; Hi 22,6; Am 2,8)14Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, (3Mo 19,13; Jak 5,4)15sondern du sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe – denn er ist bedürftig und verlangt danach –, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde.16Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2Kön 14,6)17Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2Mo 22,20; 2Mo 22,21; 2Mo 23,6; 2Mo 23,9)18Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust. (5Mo 5,15)19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3Mo 19,9)20Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.21Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.22Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust.