1Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es in Besitz zu nehmen, und er auf dem Feld liegt und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, (Pred 12,14; Röm 2,16; 1Kor 4,5; 1Kor 13,9; 1Tim 5,24)2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und [die Entfernungen] messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen.3Und die Ältesten der Stadt, die am nächsten bei dem Erschlagenen liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet wurde [und] die noch an keinem Joch gezogen hat. (4Mo 19,2)4Und die Ältesten jener Stadt sollen die junge Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo weder gearbeitet noch gesät wird, und sollen dort der jungen Kuh bei dem Bach das Genick brechen. (4Mo 19,1)5Dann sollen die Priester herzutreten, die Söhne Levis, denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Ausspruch soll jede Streitigkeit und jede Körperverletzung geschlichtet werden. (5Mo 10,8; 5Mo 17,8)6Und alle Ältesten dieser Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bach das Genick gebrochen worden ist, (Ps 26,6; Mt 27,24)7und sie sollen das Wort ergreifen und sprechen: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsere Augen nicht gesehen. (Ps 7,4)8Vergib deinem Volk Israel, das du, o HERR, erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht verantwortlich für das unschuldige Blut, das in seiner Mitte vergossen wurde!« So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden. (2Sam 3,28; Jon 1,14)9Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen;[1] denn du sollst das tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (5Mo 12,25; 5Mo 12,28; 5Mo 19,13)
Ehen mit kriegsgefangenen Frauen
10Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, sodass du von ihnen Gefangene heimführst, (5Mo 20,12)11und du unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und dich in sie verliebst und sie zur Frau nimmst, (4Mo 31,18)12so führe sie in dein Haus und lass sie ihre Haare abschneiden und sich die Nägel schneiden (1Kor 11,6)13und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und lass sie in deinem Haus wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; danach kannst du zu ihr eingehen und sie zur Ehe nehmen, dass sie deine Frau sei. (Ps 45,11)14Wenn du aber keinen Gefallen [mehr] an ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, aber sie keineswegs um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast. (2Mo 21,7; 5Mo 22,28)
Das Recht des Erstgeborenen
15Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er verschmäht, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Verschmähte, und wenn der Erstgeborene von der Verschmähten ist (1Mo 29,30)16und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe austeilt, so kann er nicht dem Sohn der Geliebten vor dem erstgeborenen Sohn der Verschmähten das Erstgeburtsrecht verleihen; (1Chr 26,10; 2Chr 11,18; 2Chr 21,2)17sondern er soll den Erstgeborenen, nämlich den Sohn der Verschmähten, anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1Mo 25,31; 1Mo 49,3; 1Chr 5,1)
Widerspenstige Kinder
18Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, (2Mo 20,12; 3Mo 19,3; 5Mo 27,16; Spr 13,24; Spr 19,18; Spr 29,17; Spr 30,17)19so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor jenes Ortes, (5Mo 25,7)20und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht; er ist ein Schlemmer und ein Säufer! (Spr 23,19; Spr 30,17)21Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, damit er stirbt. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, dass ganz Israel es hört und sich fürchtet. (2Mo 21,17; 5Mo 13,6; 5Mo 13,11; 5Mo 22,21; 5Mo 24,7; Spr 29,1; Gal 3,13)
Wer am Holz hängt, ist verflucht
22Wenn auf einem Mann eine Sünde ist, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und du hängst ihn an ein Holz, (4Mo 25,4; 2Sam 4,12; 2Sam 21,9)23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt an jenem Tag begraben. Denn von Gott verflucht ist derjenige, der [ans Holz] gehängt wurde, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (4Mo 35,34; Jos 8,29; Jos 10,26; 2Sam 21,6; Joh 19,31; Gal 3,13)
5.Mose 21
Gute Nachricht Bibel 2018
Verfahren bei einem unaufgeklärten Mord
1Gesetzt den Fall, in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch geben will, wird auf freiem Feld ein Erschlagener gefunden, es lässt sich aber nicht in Erfahrung bringen, wer ihn getötet hat.2Dann sollen die Ältesten und die Richter der betreffenden Gegend an die Stelle gehen, wo der Erschlagene gefunden wurde, und sollen feststellen, welche Stadt diesem Platz am nächsten liegt.3Die Ältesten jener Stadt müssen darauf eine junge Kuh nehmen, die noch nie zur Arbeit eingespannt worden ist.4Sie führen die Kuh in ein Tal, in dem keine Äcker sind und durch das ein nie versiegender Bach fließt. Dort brechen sie ihr das Genick.5Nun treten die Priester vom Stamm Levi herzu, die der HERR, euer Gott, für den Dienst am Heiligtum und zur Erteilung des Segens ausgewählt hat und die in allen strittigen Rechtsfällen und bei tätlichen Auseinandersetzungen zu entscheiden haben. (5Mo 10,8)6In ihrer Gegenwart waschen die Ältesten über der toten Kuh ihre Hände (Ps 26,6; Ps 73,13; Mt 27,24)7und sprechen stellvertretend für die ganze Stadt: »Unsere Hände haben diesen Mord nicht begangen. Unsere Augen haben nicht gesehen, wie er verübt worden ist.8HERR, lass durch das Blut dieses unschuldig Ermordeten nicht Unheil über dein Volk kommen! Du hast dein Volk aus Ägypten freigekauft, darum rechne ihm dieses Verbrechen nicht an!« Dann wird der HERR die Blutschuld wegnehmen.9Auf diese Weise tut ihr dem Grundsatz Genüge: »Mord darf in Israel nicht ungesühnt bleiben«, und ihr handelt, wie es dem HERRN gefällt. (5Mo 19,13)
Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10Gesetzt den Fall, ihr zieht gegen Feinde in den Kampf und der HERR gibt euch den Sieg und ihr macht Gefangene.11Wenn dann einer von euch unter den Gefangenen ein Mädchen sieht, das ihm so gut gefällt, dass er es heiraten möchte,12darf er es mit sich nach Hause nehmen. Dort soll das Mädchen sich den Kopf kahl scheren, die Nägel schneiden,13neue Kleider anziehen und einen Monat lang über seine erschlagenen Eltern trauern. Danach darf der Betreffende es zur Frau nehmen.14Wenn die Frau ihm später nicht mehr gefällt, muss er sie freigeben. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selber als Sklavin behalten; denn sie ist seine Frau gewesen.
Das Recht des erstgeborenen Sohnes
15Gesetzt den Fall, ein Mann hat zwei Frauen, von denen er die eine mehr liebt als die andere, und beide haben ihm einen Sohn geboren. Wenn der zuerst Geborene von der weniger geliebten Frau stammt,16darf der Vater bei der Verteilung des Erbes den Sohn der Frau, die er mehr liebt, trotzdem nicht bevorzugen und ihn als Erstgeborenen behandeln.17Er muss dem Sohn der ungeliebten Frau sein Erstgeburtsrecht lassen und ihm doppelt so viel vererben wie dem anderen. Denn er ist nun einmal der erste Sohn, den er gezeugt hat.
Verfahren gegen einen Unverbesserlichen
18Gesetzt den Fall, jemand hat einen Sohn, der so widerspenstig und ungehorsam ist, dass er trotz aller Strafen und Mahnungen weder auf seinen Vater noch auf seine Mutter hört.19Dann sollen ihn seine Eltern gemeinsam zum Versammlungsplatz am Tor bringen, ihn den Ältesten der Stadt vorführen20und zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier ist widerspenstig und will uns nicht gehorchen. Wir können sagen, was wir wollen – er ist ein Prasser und Säufer.«21Dann sollen alle Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. Alle in Israel sollen davon erfahren, damit sie sich fürchten. (5Mo 13,12; 5Mo 17,5)
Bestattung eines Hingerichteten
22Wenn jemand wegen eines Verbrechens zum Tod verurteilt und hingerichtet worden ist und der Tote danach an einem Pfahl[1] aufgehängt wird, (Jos 8,29; Jos 10,26; 1Sam 31,10; 2Sam 4,12; 2Sam 21,9; Gal 3,13)23dürft ihr ihn nicht über Nacht dort hängen lassen. Ihr müsst ihn noch vor Sonnenuntergang begraben; denn wer am Holz hängt, ist von Gott verflucht und bringt Unheil über das Land. Ihr sollt das Land nicht unrein machen, das der HERR, euer Gott, euch geben wird.