1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Das ist es, was der HERR geboten hat, indem er sprach: (3Mo 10,6; 3Mo 10,12)3Jedermann aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Lamm oder eine Ziege im Lager schächtet oder außerhalb des Lagers schächtet (3Mo 17,8; 3Mo 17,15; 5Mo 12,5; 5Mo 12,26)4und es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes. (3Mo 7,25; 3Mo 17,10; 3Mo 18,29; 3Mo 20,3; 5Mo 12,11; 5Mo 21,8; Apg 7,60; Röm 4,8; Röm 5,13)5Darum sollen die Kinder Israels von nun an ihre Schlachtopfer, die sie [jetzt noch] auf freiem Feld opfern, vor den HERRN bringen, an den Eingang der Stiftshütte zu dem Priester, um sie dort dem HERRN als Friedensopfer darzubringen. (1Mo 31,54; 3Mo 3,1; 2Kön 14,4; 2Kön 16,3; Hes 20,27)6Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. (2Mo 29,13; 2Mo 29,18; 3Mo 3,2; 3Mo 3,8; 3Mo 3,13; 3Mo 4,31; 4Mo 18,17)7Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachhuren. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren [künftigen] Geschlechtern. (2Mo 34,15; 3Mo 20,5; 5Mo 32,17; 2Chr 11,15; Hes 23,3; 1Kor 10,20)8Und du sollst zu ihnen sagen: Jeder Mensch aus dem Haus Israel oder jeder Fremdling, der unter ihnen wohnt, der ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer opfern will, (3Mo 1,2; 3Mo 17,4; Ri 6,26; 1Sam 7,9; 2Sam 24,25; Mal 1,11)9aber es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit er es dem HERRN opfere, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (3Mo 1,3; 3Mo 17,4)
Verbot des Genusses von Blut
10Und wenn ein Mensch aus dem Haus Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgendwelches Blut isst — gegen die Seele, die Blut isst, will ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 20,3; 5Mo 12,16; 5Mo 12,23; 5Mo 15,23; Jer 44,11; Hes 14,8; Am 9,4; Apg 15,20; Apg 15,29)11Denn das Leben des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühnung erwirkt für die Seele. (3Mo 4,25; 5Mo 12,23; Mt 26,28; Röm 3,25; Röm 5,9; Kol 1,14; Kol 1,20; Hebr 9,22; Hebr 13,12; Hebr 13,20; 1Joh 1,7; Offb 1,6; Offb 5,9; Offb 7,14)12Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der unter euch wohnt, soll kein Blut essen. (2Mo 12,49)13Und wenn ein Mensch von den Kindern Israels oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Wild oder einen Vogel erjagt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde bedecken; (Hes 24,7)14denn [es ist] das Leben alles Fleisches; sein Blut gilt für sein Leben. Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Ihr sollt nicht das Blut irgendeines Fleisches essen; denn das Leben alles Fleisches ist sein Blut. Wer es aber isst, der soll ausgerottet werden. (1Mo 9,4; 3Mo 17,11; 5Mo 12,23)15Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isst, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend, dann wird er rein. (2Mo 22,30; 3Mo 11,25; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14)16Wenn er aber [seine Kleider] nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so muss er seine Schuld tragen. (3Mo 22,9; 4Mo 19,20)
3.Mose 17
Einheitsübersetzung 2016
Allgemeine Opferbestimmungen mit Sanktionen
1Der HERR sprach zu Mose: (5Mo 12,13)2Rede zu Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten und sag zu ihnen: Das ist es, worauf der HERR euch verpflichtet hat:3Jeder Mann aus dem Haus Israel, der innerhalb oder außerhalb des Lagers ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet4und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN vor seiner Wohnung zu opfern, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und wird aus der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden.5Daher sollen die Israeliten die Opfer herbeibringen, die sie auf freiem Feld zu opfern pflegten, um sie für den HERRN beim Eingang des Offenbarungszeltes dem Priester zu überbringen, und sie als Heilsopfer für den HERRN opfern. (3Mo 3,1)6Der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN am Eingang des Offenbarungszeltes sprengen und das Fett zum beruhigenden Duft für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.7Sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer für Bocksdämonen schlachten, mit denen sie huren. Das gelte ihnen und ihren kommenden Generationen als ewige Satzung.8Du sollst ihnen weiter sagen: Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der ein Brand- oder Schlachtopfer aufsteigen lässt,9ohne es zum Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, um es für den HERRN zu vollziehen, wird aus seiner Geschlechterfolge ausgemerzt werden.10Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der irgendwie Blut genießt, gegen diese Person werde ich mein Angesicht wenden und ihn aus der Mitte seines Volkes ausmerzen. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 4,5; 3Mo 7,26; 3Mo 19,26; 5Mo 12,23; Hebr 9,22)11Denn das Leben des Fleisches ist im Blut. Und ich selbst habe es für euch auf den Altar gegeben, um für euer Leben Versöhnung zu erwirken; denn das Blut ist es, das durch Leben Versöhnung erwirkt.12Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand unter euch darf Blut genießen, auch der Fremde, der in eurer Mitte lebt, darf kein Blut genießen.13Jeder unter den Israeliten oder der Fremde in eurer Mitte, der Wild oder für den Genuss erlaubte Vögel erlegt, muss das Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.14Denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist das Blut im Lebewesen. Ich habe zu den Israeliten gesagt: Das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch dürft ihr nicht genießen; denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist ihr Blut. Jeder, der es genießt, wird ausgemerzt werden.15Jeder, sei er einheimisch oder fremd, der ein verendetes oder zerrissenes Tier isst, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend; dann ist er rein. (2Mo 22,30; 3Mo 11,39; 3Mo 22,8; Hes 4,14)16Wer seine Kleider nicht wäscht und seinen Körper nicht in Wasser badet, muss die Folgen seiner Schuld tragen.