1Jahwe sagte zu Josua:2"Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe.3Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher[1] sicher.4Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten.5Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen.6Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren."7Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda.8Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört.9Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.
Josua 20
Schlachter 2000
Die sechs Zufluchtsstädte
1Und der HERR redete zu Josua und sprach:2Rede zu den Kindern Israels und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (2Mo 21,13; 4Mo 35,6; 4Mo 35,11; 4Mo 35,13; 5Mo 19,2; 5Mo 19,9)3dass der Totschläger dorthin fliehen soll, der einen Menschen aus Versehen und ohne Absicht erschlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. (4Mo 35,12)4Und er soll zu einer dieser Städte fliehen und draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Platz geben, dass er bei ihnen wohnen kann. (Rut 4,1)5Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist. (4Mo 35,12; 4Mo 35,25; 5Mo 19,6; 5Mo 19,12)6Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist. (4Mo 35,12; 4Mo 35,22)7Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Bergland Naphtali, und Sichem im Bergland Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Bergland Juda. (Jos 12,22; Jos 14,15; Jos 15,13; Jos 17,7; Jos 21,11; Jos 21,13; Jos 21,21; Jos 21,32; Ri 9,1; 2Sam 2,3; 2Sam 5,5; 2Chr 10,1)8Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamm Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamm Gad, und Golan in Baschan vom Stamm Manasse. (5Mo 4,43; Jos 21,27; Jos 21,36; Jos 21,38; 1Kön 22,3; 2Kön 8,28; 2Kön 9,1; 1Chr 6,56; 1Chr 7,37)9Dies waren die festgelegten Städte für alle Kinder Israels, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat. (2Mo 21,13; 3Mo 4,2; 5Mo 19,4)