1Da ihr Kinder des HERRN, eures Gottes, seid, sollt ihr euch niemals wegen eines Toten die Haut einritzen oder die Haare über der Stirn abrasieren. (3Mo 19,27; Jer 16,6)2Ihr seid für den HERRN, euren Gott, geheiligt. Er hat euch unter allen Völkern der Erde zu seinem Eigentum erwählt. (2Mo 19,5)3Ihr dürft keine Tiere essen, die der HERR verabscheut. (3Mo 11,1; Hes 4,14)4Folgende Tiere[1] dürft ihr essen: Rinder, Schafe, Ziegen, (Apg 10,14)5Hirsche, Gazellen, Damwild, Steinböcke, Gemsen, Antilopen und Bergziegen.6Alle Tiere, die vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten haben und wiederkäuen, dürft ihr essen.7Folgende Wiederkäuer und Tiere mit gespaltenen Hufen dürft ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs[2], denn sie käuen zwar wieder, haben aber keine gespaltenen Hufe oder Pfoten. Sie sind unrein für euch.8Das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Hufe, käut aber nicht wieder; es ist unrein für euch. Das Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen, ja nicht einmal ihren Kadaver berühren.9Von den Tieren, die im Wasser leben, dürft ihr alle essen, die sowohl Flossen als auch Schuppen haben.10Aber diejenigen, die nicht sowohl Flossen als auch Schuppen haben, dürft ihr nicht essen, denn sie sind unrein für euch.11Ihr dürft alle reinen Vögel essen.12Folgende Vögel jedoch dürft ihr nicht essen: den Adler, den Geier, den Seeadler, (3Mo 11,13)13den Bussard, alle Falkenarten,14alle Rabenarten,15den Strauß, die Nachteule, die Seemöwe, alle Habichtarten,16das Käuzchen, den Uhu, die Schleiereule,17den Pelikan, den Aasgeier, den Kormoran,18den Storch, alle Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.19Alle geflügelten Insekten sind unrein für euch und dürfen nicht gegessen werden.20Alle reinen geflügelten Tiere hingegen dürft ihr essen.21Esst kein verendetes Tier, denn ihr seid für den HERRN, euren Gott, geheiligt. Ihr dürft es den Ausländern, die bei euch leben, geben oder verkaufen; sie können es essen. Kocht ein Ziegenböckchen nicht in der Milch seiner Mutter. (2Mo 23,19; 2Mo 34,26; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8; 5Mo 14,2; Hes 4,14)
Steuern und Abgaben
22Gebt jedes Jahr den zehnten Teil dessen, was auf euren Feldern wächst, ab. (5Mo 12,6)23Bringt diese Abgabe an den Ort, den der HERR, euer Gott, sich erwählt, damit dort sein Name verehrt werde, und verzehrt sie in seiner Gegenwart. Das gilt für euer Getreide, euren Wein, euer Olivenöl und die erstgeborenen männlichen Tiere aus euren Schaf-, Ziegen- und Rinderherden. Dadurch sollt ihr lernen, dem HERRN, eurem Gott, immer mit Ehrfurcht zu begegnen. (5Mo 4,10; 5Mo 12,4)24Es kann sein, dass der Ort, den der HERR, euer Gott, für die Verehrung seines Namens bestimmt hat, zu weit entfernt von eurem Wohnort liegt. Wenn der HERR euch nun reiche Ernten geschenkt hat, sodass ihr die vielen Abgaben nicht dorthin transportieren könnt, (5Mo 12,5)25dürft ihr den zehnten Teil eurer Ernte und Tiere verkaufen und mit dem Erlös an den Ort gehen, den der HERR, euer Gott, erwählen wird.26Kauft dort von dem Geld, was immer ihr wollt – Rinder, Schafe, Ziegen, Wein oder andere alkoholische Getränke oder was ihr sonst möchtet. Feiert dann mit eurer Familie ein fröhliches Fest in der Gegenwart des HERRN, eures Gottes. (5Mo 12,7)27Übergeht dabei die Leviten nicht, die in euren Städten leben, denn sie besitzen kein Land und haben kein Erbteil wie ihr. (4Mo 18,20; 5Mo 12,12)28Am Ende jedes dritten Jahres sollt ihr die gesamte Ernteabgabe des betreffenden Jahres in die nächstgelegene Stadt bringen und dort aufbewahren. (5Mo 26,12)29Sie ist für die Leviten bestimmt, denn sie besitzen kein Land und haben kein Erbe unter euch, sowie für die Ausländer, die Waisen und die Witwen in euren Städten, damit sie sich satt essen können. Dann wird der HERR, euer Gott, alles segnen, was ihr tut. (5Mo 16,11; 5Mo 24,19)