1Alle diese Anweisungen gab Mose an die Israeliten weiter, so wie der HERR es ihm befohlen hatte.
Vorschriften in Bezug auf Gelübde
2Danach sagte Mose zu den israelitischen Stammesfürsten: »Folgendes befiehlt der HERR:3›Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich mit einem Eid dazu verpflichtet, sich von etwas zu enthalten, darf er diesen Schwur nicht brechen. Er muss alles tun, was er gelobt hat. (5Mo 23,22)4Wenn eine junge Frau dem HERRN gelobt oder schwört, sich von etwas zu enthalten, während sie noch im Haus ihres Vaters lebt,5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder Schwur hört, aber nichts dazu sagt, dann sind alle ihre Gelübde gültig. Auch alle ihre Schwüre, sich von etwas zu enthalten, sind dann verbindlich.6Verbietet ihr Vater ihr jedoch die Erfüllung des Gelübdes oder des Schwurs, sich von etwas zu enthalten, gleich an dem Tag, an dem er erstmals davon hört, muss sie sich nicht mehr daran halten. Der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr seine Zustimmung verweigert hat.7Angenommen, eine Frau hat ein Gelübde abgelegt oder einen voreiligen Schwur geleistet, der sie bindet, und heiratet dann.8Wenn ihr Mann davon erfährt und nicht an dem Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, bleiben ihre Gelübde gültig und ihre Schwüre, mit denen sie sich gebunden hat, sind verbindlich.9Verbietet ihr Mann ihr die Erfüllung jedoch an dem Tag, an dem er davon hört, hebt er ihr Gelübde, unter dem sie steht, oder ihren voreiligen Schwur, mit dem sie sich gebunden hat, auf und der HERR wird ihr vergeben. (1Mo 3,16)10Eine verwitwete oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11Angenommen, eine verheiratete Frau legt ein Gelübde ab oder verpflichtet sich durch einen Schwur, sich einer Sache zu enthalten.12Wenn ihr Mann davon erfährt und nichts dagegen unternimmt, bleiben alle ihre Gelübde gültig und jeder Schwur, sich von etwas zu enthalten, ist verbindlich.13Verbietet ihr Mann ihr jedoch an dem Tag, an dem er davon hört, die Erfüllung, werden alle ihre Gelübde oder Schwüre, sich von etwas zu enthalten, ungültig. Weil ihr Mann sie für ungültig erklärt hat, wird der HERR ihr vergeben. (Eph 5,22; Kol 3,18)14Ein Mann darf also alle Gelübde oder Schwüre, die seine Frau ablegt, um sich von etwas zu enthalten, bestätigen oder aufheben.15Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, gibt er damit seine Zustimmung zu allen Gelübden und Selbstverpflichtungen, die seine Frau binden. Er bestätigte sie, weil er geschwiegen hat, als er davon hörte.16Hebt er später ein Gelübde oder einen Schwur auf, muss er die Folgen der Schuld seiner Frau tragen.‹«17Dies sind die Vorschriften, die der HERR Mose gab, um das Verhältnis zwischen einem Mann und dessen Frau zu regeln, ferner zwischen einem Vater und dessen Tochter, die noch im väterlichen Haus lebt.