1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2»Noch ein weiteres Gesetz des HERRN sollt ihr beachten: Lasst euch von den Israeliten eine gesunde rotbraune Kuh bringen, die fehlerlos ist und der noch nie ein Joch aufgelegt wurde. (3Mo 22,20; 5Mo 21,3)3Übergebt sie dem Priester Eleasar. Danach soll man sie vor das Lager bringen und in seiner Gegenwart schlachten.4Eleasar soll seinen Finger in ihr Blut tauchen und es siebenmal in Richtung der Vorderseite des Zeltes Gottes sprengen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,14)5Anschließend soll die Kuh auf ihrem eigenen Mist vor den Augen Eleasars verbrannt werden: ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut.6Der Priester soll dann Zedernholz, Ysop und karmesinrote Wolle nehmen und alles in das Feuer werfen, in dem die Kuh verbrannt wird. (3Mo 14,4)7Daraufhin soll der Priester seine Kleider waschen und sich baden. Anschließend darf er ins Lager zurückkehren, er bleibt jedoch bis zum Abend unrein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,26)8Der Mann, der das Tier verbrannt hat, soll ebenfalls seine Kleider waschen und sich baden; auch er bleibt bis zum Abend unrein.9Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh nehmen und an einen reinen Ort außerhalb des Lagers bringen. Dort soll sie für die Gemeinschaft der Israeliten für die Herstellung des Reinigungswassers, das zur Entsündigung dient, aufbewahrt werden. (4Mo 8,7; 4Mo 19,13)10Der Mann, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein. Diese Anordnung gilt für immer für die Israeliten und alle Ausländer, die bei ihnen leben. (4Mo 19,7)11Wer einen Toten berührt, bleibt sieben Tage lang unrein. (3Mo 21,1)12Am dritten und am siebten Tag soll er sich mit dem Reinigungswasser reinigen und ist dann wieder rein. Reinigt er sich jedoch nicht am dritten und am siebten Tag, so wird er nicht rein. (4Mo 19,17)13Wer einen Toten berührt und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, verunreinigt das Heiligtum des HERRN und muss aus Israel ausgestoßen und getötet werden. Da er nicht mit dem Reinigungswasser besprengt wurde, bleibt er unrein. (3Mo 7,20; 3Mo 15,31; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3)14Folgendes Gesetz gilt, wenn jemand in einem Zelt stirbt: Jeder, der das Zelt betritt oder sich im Zelt befindet, ist sieben Tage unrein.15Jedes Gefäß im Zelt, das nicht mit einem Deckel verschlossen war, ist ebenfalls unrein.16Jeder, der auf freiem Feld einen Toten[1], menschliche Knochen oder ein Grab berührt, ist ebenfalls sieben Tage unrein. (4Mo 19,11; 4Mo 31,19)17In diesem Fall soll man etwas von der Asche des als Sündopfer verbrannten Tieres in ein Gefäß füllen und lebendiges Wasser[2] darübergießen. (4Mo 19,9)18Dann soll ein reiner Mann ein Büschel Ysop nehmen, es in das Wasser tauchen und damit das Zelt, seine Einrichtungsgegenstände und alle Personen, die im Zelt waren oder mit einem Grab, menschlichen Knochen oder einem Toten in Berührung kamen, besprengen.19Am dritten und am siebten Tag soll der reine Mann die unreine Person besprengen und sie so am siebten Tag entsündigen. Nachdem der Betreffende seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, wird er am Abend wieder rein. (Hes 36,25; Hebr 10,22)20Jeder aber, der sich verunreinigt und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, soll aus der Gemeinschaft ausgestoßen und getötet werden, denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Da er nicht mit dem Reinigungswasser[3] besprengt wurde, bleibt er unrein. (4Mo 19,13)21Diese Anordnung gilt für die Israeliten für immer. Wer das Reinigungswasser versprengt hat, muss seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, ist bis zum Abend unrein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,26; 4Mo 19,7)22Alles, was die unreine Person berührt, wird unrein. Und jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein.« (3Mo 5,2; 3Mo 7,21)