1Wenn jemand sündigt, indem er den öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage hört und keine Aussage macht, obwohl er die Tat gesehen oder davon gehört hat, dann lädt er Schuld auf sich. (Spr 29,24)2Oder wenn jemand – ohne es zu bemerken – etwas Unreines berührt, beispielsweise den Kadaver eines unreinen wilden Tieres, eines unreinen Haustieres oder eines unreinen Kriechtieres, so ist er doch unrein und lädt Schuld auf sich. (3Mo 11,4; 4Mo 19,11; 5Mo 14,3)3Oder wenn jemand – ohne es zu bemerken – einen unreinen Menschen berührt oder einen Gegenstand, der durch die Berührung eines unreinen Menschen unrein geworden ist, es aber später merkt, dann lädt er Schuld auf sich.4Oder wenn jemand – ohne sich im Klaren darüber zu sein – leichtfertig schwört etwas Gutes oder Böses zu tun, und es später erkennt, so lädt er Schuld auf sich. (4Mo 30,7)5Hat sich nun jemand auf die eine oder andere Art schuldig gemacht, soll er seine Schuld bekennen (3Mo 16,21; 4Mo 5,7; Jos 7,19)6und dem HERRN als Wiedergutmachung seiner Sünde ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer bringen. Und der Priester wird Wiedergutmachung seiner Sünde für ihn schaffen. (3Mo 4,28)7Wer sich kein Schaf oder keine Ziege leisten kann, soll dem HERRN zwei junge Turteltauben oder zwei andere junge Tauben als Wiedergutmachung seiner Sünde bringen; eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer. (3Mo 12,8; Lk 2,24)8Er soll sie zum Priester bringen, der die eine Taube als Sündopfer darbringen soll. Der Priester soll dem Tier das Genick brechen, ohne jedoch den Kopf ganz abzutrennen. (3Mo 1,15)9Danach soll er etwas von dem Blut der Taube an die Seiten des Altars sprengen, das restliche Blut aber soll er am Fuß des Altars ausdrücken. Das ist ein Sündopfer. (3Mo 4,7; 3Mo 7,2)10Die andere Taube soll der Priester als Brandopfer gemäß den Gesetzen darbringen. Auf diese Weise wird der Priester Wiedergutmachung für die Schuld dieses Menschen schaffen und ihm wird vergeben werden. (3Mo 1,14)11Wer sich keine zwei Turteltauben oder zwei andere junge Tauben leisten kann, soll einen Krug[1] feines Mehl als Opfergabe für seine Sünde bringen. Da es jedoch ein Sündopfer ist, darf das Mehl nicht mit Öl vermischt und nicht mit Weihrauch bestreut werden. (3Mo 14,21; Lk 2,24)12Er soll das Mehl zum Priester bringen, der eine Handvoll davon als für den Altar bestimmten Teil nehmen soll. Dieses Mehl soll der Priester dann über den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar dargebracht werden, verbrennen. Dann ist es ein Sündopfer.13So schafft der Priester Wiedergutmachung für einen Menschen, der durch eines dieser Dinge schuldig geworden ist, und ihm wird vergeben werden. Wie beim Speiseopfer steht das restliche Mehl dem Priester zu.‹«
Die Schuldopfer
14Dann sprach der HERR zu Mose:15»Wenn jemand unabsichtlich etwas veruntreut, das dem HERRN geweiht ist, soll er dem HERRN einen fehlerlosen Widder aus seiner Herde als Schuldopfer bringen. Das Tier muss mindestens zwei Schekel des Heiligtums[2] wert sein. (2Mo 30,13; 3Mo 5,25; 3Mo 7,1; 3Mo 22,14)16Dann soll er die geweihten Dinge, die er veruntreut hat, zuzüglich 20 Prozent ersetzen und dem Priester übergeben. Der Priester wird ihm durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Wiedergutmachung schaffen und ihm wird vergeben werden. (3Mo 5,24; 3Mo 22,14)17Wenn jemand sündigt, indem er unabsichtlich gegen eines der Gebote des HERRN verstößt, wird er schuldig und soll die Verantwortung dafür tragen. (3Mo 5,15)18Er soll dem Priester einen fehlerlosen Widder aus seiner Herde als Schuldopfer bringen. Das Tier muss den festgesetzten Wert haben. Auf diese Weise soll der Priester Wiedergutmachung für den Schuldigen schaffen, der unbeabsichtigt gesündigt hat, und ihm wird vergeben werden.19Es ist ein Schuldopfer, denn er wurde an dem HERRN schuldig.«20Und der HERR sprach zu Mose:21»Wenn jemand gegen den HERRN sündigt und ihm die Treue bricht, indem er einen Gegenstand, den ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, als sein Eigentum ausgibt oder ihm etwas stiehlt oder ihn erpresst, (2Mo 22,6; 4Mo 5,6; Kol 3,9)22oder wenn jemand einen verlorenen Gegenstand findet, dies aber abstreitet oder deswegen sogar einen Meineid leistet, (5Mo 22,1)23wenn also jemand eine dieser Sünden begangen hat und dadurch schuldig geworden ist, soll er das Gestohlene, Erpresste oder ihm Anvertraute oder das Verlorene, welches er fand und für sich behielt,24oder das, was er durch das Ablegen eines Meineids unrechtmäßig erhielt, zurückgeben. Am Tag seines Schuldopfers soll er der Person, der Schaden zugefügt wurde, in voller Höhe Ersatz leisten zuzüglich 20 Prozent des Werts. (3Mo 5,15; 4Mo 5,8)25Danach soll er dem Priester einen fehlerlosen Widder im festgesetzten Wert als Schuldopfer bringen.26Dann wird der Priester für ihn Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen und ihm wird seine Schuld vergeben werden.«