1Angenommen, zwei Leute haben einen Rechtsstreit miteinander und gehen damit vor Gericht. Der Richter soll den Unschuldigen freisprechen und den Schuldigen verurteilen. (5Mo 17,11)2Steht auf das Vergehen des Schuldigen die Prügelstrafe, soll der Richter ihm befehlen sich auf den Boden zu legen, und ihm dann in seiner Gegenwart – entsprechend seines Vergehens – eine gewisse Anzahl Schläge geben lassen.3Allerdings soll niemand je mehr als 40 Schläge erhalten, denn mit mehr Schlägen würdet ihr euren Landsmann öffentlich demütigen. (2Kor 11,24)4Hindert einen Ochsen nicht am Fressen, während er Korn drischt. (1Kor 9,1; 1Tim 5,1)5Wenn zwei Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen, darf die Witwe keinen Mann außerhalb der Familie heiraten. Der Bruder ihres Mannes soll sie zur Frau nehmen. (Mt 22,24; Mk 12,19; Lk 20,28)6Der erste Sohn, den sie bekommt, soll als Sohn des verstorbenen Bruders gelten, damit sein Name in Israel fortbesteht. (Rut 4,5)7Will der Bruder des Verstorbenen jedoch die Witwe nicht heiraten, soll sie zu den Ältesten am Stadttor gehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten – er will mich nicht heiraten.‹8Dann werden die Ältesten der Stadt ihn kommen lassen und ihn zur Rede stellen. Weigert er sich anschließend immer noch sie zu heiraten,9soll seine Schwägerin ihm vor den Stadtältesten einen Schuh ausziehen, ihm ins Gesicht spucken und sagen: ›So ergeht es einem Mann, der die Familie seines Bruders nicht erhalten will.‹ (Rut 4,7)10Von da an wird seine Familie nur noch bekannt sein als ›die Familie des Mannes, dem der Schuh ausgezogen wurde‹.11Wenn zwei Israeliten miteinander kämpfen und die Frau des einen ihrem Mann zu Hilfe kommt, indem sie an die Geschlechtsteile des anderen greift,12sollt ihr der Frau die Hand abhacken, ohne Mitleid mit ihr zu haben. (5Mo 7,2)13Benutzt keine falschen Gewichtssteine (3Mo 19,35; Spr 11,1; Spr 16,11; Hes 45,10)14und keine falschen Messbecher.15Verwendet ehrliche Gewichte und Maße, damit ihr lange in dem Land lebt, das der HERR, euer Gott, euch gibt.16Wer mit falschen Gewichten und Maßen betrügt, den verabscheut der HERR, euer Gott. (Spr 11,1)17Denkt daran, was die Amalekiter euch angetan haben, als ihr aus Ägypten kamt. (2Mo 17,8)18Sie griffen euch an, als ihr müde und erschöpft wart, und brachten alle um, die geschwächt am Ende eures Zuges gingen. Sie hatten keine Ehrfurcht vor Gott.19Wenn der HERR, euer Gott, euch in dem Land, das er euch zum Besitz gibt, Ruhe vor euren Feinden ringsum verschafft hat, sollt ihr die Amalekiter vernichten, sodass sich niemand mehr an sie erinnert. Vergesst das niemals! (5Mo 14,29)
5.Mose 25
Lutherbibel 2017
Weitere Schutzbestimmungen
1Wenn eine Streitsache zwischen Männern ist und sie vor Gericht kommen und man sie richtet, so soll man den, der im Recht ist, gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig sprechen. (2Mo 23,7)2Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat, soll ihn der Richter hinlegen lassen, und man soll ihm vor dem Richter eine Anzahl Schläge geben nach dem Maß seiner Schuld.3Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man nicht weiterschlagen, damit, wenn man mehr Schläge gibt, er nicht zu viel geschlagen werde und dein Bruder entehrt werde in deinen Augen. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5Wenn Brüder beieinanderwohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen. (1Mo 38,8; Rut 4,5; Mt 22,24)6Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, dass dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel.7Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll sie, seine Schwägerin, hingehen ins Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder seinen Namen zu erhalten in Israel, und will mich nicht ehelichen.8Dann sollen ihn die Ältesten der Stadt zu sich rufen und mit ihm reden. Wenn er aber darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen –,9so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm den Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Gesicht speien und soll antworten und sprechen: So soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!10Und sein Name soll in Israel heißen »des Barfüßers Haus«.11Wenn zwei Männer gegeneinander handgreiflich werden und des einen Frau läuft hinzu, um ihren Mann zu erretten von der Hand dessen, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,12so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht schonen.13Du sollst nicht zweierlei Gewicht, groß und klein, in deinem Beutel haben, (3Mo 19,35; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,11)14und in deinem Hause soll nicht zweierlei Maß, groß und klein, sein.15Du sollst ein volles und rechtes Gewicht und ein volles und rechtes Maß haben, auf dass dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.16Denn wer das tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, ein jeder, der übel tut.
Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden
17Denke daran, was dir Amalek tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt: (2Mo 17,8)18wie sie dich unterwegs angriffen und deine Nachzügler erschlugen, alle die Schwachen, die hinter dir zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und dass sie Gott nicht fürchteten.19Wenn nun der HERR, dein Gott, dich vor allen deinen Feinden ringsumher zur Ruhe bringt im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, es einzunehmen, so sollst du die Erinnerung an Amalek austilgen unter dem Himmel. Das vergiss nicht! (1Sam 15,2)