1Wenn der HERR, euer Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er euch geben will, wenn ihr das Land in Besitz genommen und euch in ihren Städten und Häusern niedergelassen habt,2dann sollt ihr drei Städte zu Zufluchtsstädten erklären.3Sie sollen gleichmäßig verteilt in drei verschiedenen Bezirken eures Landes liegen und auf gut ausgebauten Wegen erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unabsichtlich getötet hat.4Er ist in diesen Zufluchtsstädten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich getötet und den anderen nicht gehasst hat.5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass zwei Männer in den Wald gehen, um Bäume zu fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Zufluchtsstädte fliehen, um sein Leben zu retten.6Wäre die Entfernung zur nächsten Zufluchtsstadt zu groß, dann könnte der aufgebrachte Bluträcher ihm nachjagen und ihn umbringen – obwohl der Betreffende keinen Mord aus Hass begangen und den Tod nicht verdient hat.7Darum ordne ich an, dass ihr drei gut erreichbare Zufluchtsstädte bestimmen sollt.8Später wird der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern, so wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat. Er wird euch das ganze Land geben, das er ihnen damals versprochen hat.9Er tut dies, wenn ihr alle Gebote, die ich euch heute verkünde, genau befolgt, und wenn ihr den HERRN liebt und jeden Tag nach seinem Willen lebt[1]. In eurem erweiterten Gebiet sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen, zusätzlich zu den anderen drei.10So verhindert ihr, dass unschuldiges Blut vergossen wird in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz gibt. Andernfalls würde auf dem ganzen Volk[2] Blutschuld lasten.11Angenommen jedoch, jemand lauert einem anderen aus Hass auf und überfällt und erschlägt ihn. Danach sucht er Zuflucht in einer dieser Städte.12In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13Habt kein Mitleid mit ihm! Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.[3] Wenn ihr euch daran haltet, wird es euch gut gehen.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann dürft ihr eurem Nachbarn nicht seinen Grund und Boden streitig machen. Achtet die Grundstücksgrenzen, die eure Vorfahren gezogen haben!
Gültige und falsche Zeugenaussagen
15Die Aussage eines einzelnen Zeugen reicht niemals aus, um jemand für ein Verbrechen oder Vergehen gleich welcher Art zu verurteilen. Jede Sache soll erst aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden.16Wenn ein einzelner Zeuge fälschlicherweise einen anderen beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben,17dann sollen die beiden mit ihrem Rechtsstreit zum Heiligtum des HERRN gehen und ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen, die gerade im Amt sind.18Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge gelogen und den anderen bewusst falsch beschuldigt hat,19dann müsst ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hatte. Entfernt so das Böse aus eurer Mitte!20Alle in Israel sollen davon hören, damit sie gewarnt sind[4] und so eine Bosheit nie wieder vorkommt.21Habt kein Mitleid mit dem falschen Zeugen. Es gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.